❓ Einbürgerung - Faktischer Einbürgerungsstop in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt lange Bearbeitungszeiten bei Einbürgerungsanträgen in Brandenburg. Laut Fragesteller berichten Antragstellende regelmäßig über lange Wartezeiten, und die Stadt Frankfurt (Oder) gebe auf ihrer Website eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 2,5 bis 3 Jahren an. Die Landesregierung antwortet dazu mit Angaben zu Weisungen, Unterstützungsmaßnahmen und Gerichtsverfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in Brandenburg einen Einbürgerungsantrag stellen, sowie die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, insbesondere die Stadt Frankfurt (Oder).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob es Anweisungen des zuständigen Ministeriums zur langsameren oder ruhenden Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen gibt; wie das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Optimierung der Bearbeitungszeiten unterstützt und wie sich der Bearbeitungsstau auflösen lässt; wie die Landesregierung die von Frankfurt (Oder) angegebenen Bearbeitungszeiten von 2,5 bis 3 Jahren rechtsstaatlich beurteilt; wie sie die zukünftige Entwicklung der Bearbeitungszeiten in Frankfurt (Oder) einschätzt; wie viele Klageverfahren gegen Einbürgerungsentscheidungen 2025 und 2026 anhängig wurden; und ob es unveröffentlichte interne Statistiken zu Einbürgerungen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es 17 Allgemeine Weisungen zur Fachaufsicht in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gebe, die in BRAVORS öffentlich einsehbar seien, aber keine Weisung zur langsameren Bearbeitung oder Ruhestellung von Anträgen existiere. Die Unterstützung der Landkreise erfolge durch Allgemeine Weisungen und fachlichen Austausch; die Staatsangehörigkeitsbehörden hätten die personellen Kapazitäten in den vergangenen Jahren erhöht und Arbeitsabläufe optimiert, zudem werde die Digitalisierung der Verfahren unterstützt. Zu den von Frankfurt (Oder) angegebenen Bearbeitungszeiten von 2,5 bis 3 Jahren liegt laut Landesregierung keine eigene Prognose zur künftigen Entwicklung vor. Am 31. Dezember 2025 waren laut Auskunft der Staatsangehörigkeitsbehörden insgesamt 183 Klageverfahren zu Einbürgerungsanträgen anhängig; für 2026 lägen der Landesregierung noch keine Angaben vor. Das für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständige Ministerium sei für die Durchführung von Einbürgerungen nicht zuständig und führe daher keine eigenen internen Geschäftsstatistiken; geschäftsstatistische Aufzeichnungen der Landkreise würden grundsätzlich nicht veröffentlicht, da dies den amtlichen Bundesstatistiken vorgreifen würde.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 1086, Drucksache 8/2883); eine Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache vor. Die Landesregierung verweist zur Unterstützung der Landkreise auf frühere Antworten zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 177 (Drucksache 8/569), Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 3569 (Drucksache 7/10046) und Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 3276 (Drucksache 7/9230). Genannte Zahlen: 17 Allgemeine Weisungen; 183 anhängige Klageverfahren zu Einbürgerungsanträgen am 31.12.2025 laut Auskunft der Staatsangehörigkeitsbehörden. Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 2,5 bis 3 Jahren in Frankfurt (Oder) stammt laut Fragesteller von der Website der Stadt Frankfurt (Oder), nicht von der Landesregierung selbst.