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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Abwasser - KARL kommt auch nach Brandenburg

30. Juni 2026Dokument 8/3072 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
AbwasserKommunalabwasserrichtlinieKlärwerkeHerstellerverantwortungGewässerschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), die bis Mitte 2027 in nationales Recht umzusetzen ist. Zentrales Thema ist die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung, nach der Pharma- und Kosmetikhersteller künftig zu 80 % die Kosten einer vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen zur Beseitigung von Mikroschadstoffen mitfinanzieren sollen. Hintergrund ist eine Abstimmung im Bundesrat, bei der ein Vorschlag zur Überarbeitung und zeitlichen Verschiebung der KARL-Umsetzung abgelehnt wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die sechs Brandenburger Klärwerke Cottbus, Münchehofe, Schönerlinde, Stahnsdorf, Wansdorf und Waßmannsdorf (ab 150.000 Einwohnerwerte), potenziell weitere Kläranlagen ab 10.000 Einwohnerwerten, kommunale Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Gemeinden, Zweckverbände, Ämter) sowie Pharma- und Kosmetikhersteller als Kostenbeteiligte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie Brandenburg bei der Bundesrats-Ablehnungsentscheidung zur KARL-Überarbeitung abgestimmt hat und welche Bewertung zugrunde lag; 2) wie die Landesregierung die Forderungen nach Überarbeitung bzw. zeitlicher Verschiebung der KARL-Umsetzung bewertet; 3) wie viele Brandenburger Abwasseranlagen vom Nachrüstungsgebot mit einer vierten Reinigungsstufe betroffen sind; 4) mit welchen Kosten für die Nachrüstung gerechnet wird; 5) welche Mechanismen zur Sicherstellung der 80%-Herstellerbeteiligung vorgesehen sind; 6) welche rechtliche/verwaltungsseitige Unterstützung die Landesregierung den kommunalen Trägern bietet; 7) mit welcher Entgelthöhe und welchem Zeithorizont bei den Abwasserentgelten zu rechnen ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Brandenburg stimmte im Bundesrat gegen das Verlangen einer KARL-Überarbeitung und gegen einen Umsetzungsaufschub, da die Richtlinie zum Gewässerschutz nicht geöffnet und die erweiterte Herstellerverantwortung erhalten bleiben sollte. Die vierte Reinigungsstufe wird für Klärwerke ab 150.000 Einwohnerwerten bis 2045 verpflichtend; in Brandenburg betrifft dies sechs Klärwerke (Cottbus, Münchehofe, Schönerlinde, Stahnsdorf, Wansdorf, Waßmannsdorf). Für Anlagen zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten entscheidet eine noch zu entwickelnde Risikobewertungsmethodik des Bundes, weshalb die Gesamtzahl betroffener Anlagen noch nicht feststeht. Konkrete Kosten für die Nachrüstung sind noch nicht bezifferbar; verwiesen wird auf eine im Dezember 2025 aktualisierte Folgenschätzung der EU-Kommission (JRC-Kostenstudie 2025). Die Ausgestaltung der Herstellerverantwortung nach Artikel 9 der Richtlinie ist noch bundesgesetzlich zu regeln; ein vom Bundesumweltministerium beauftragtes Gutachten liegt noch nicht vor. Die Landesregierung verweist auf die Mitwirkung des Wasserwirtschaftsamts nach § 126 Abs. 3 BbgWG als fachliche Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger. Zur künftigen Höhe der Abwasserentgelte lässt sich laut Landesregierung derzeit mangels abschließender Kostenschätzung keine verlässliche Prognose treffen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1096 vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion), Drucksache 8/2910; die Antwort liegt als Drucksache 8/3072 vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Genannte Zahlen/Fristen: verbindliche vierte Reinigungsstufe für Klärwerke ab 150.000 Einwohnerwerten bis 2045; 80%-Kostenbeteiligung der Hersteller laut KARL; sechs konkret genannte Brandenburger Klärwerke; Verweis auf die JRC-Kostenstudie 2025 der EU-Kommission (aktualisiert Dezember 2025, Original 2022) sowie auf § 56 WHG, §§ 64, 66 und § 126 Abs. 3 BbgWG sowie Artikel 8 Abs. 3 und Artikel 9 der EU-Kommunalabwasserrichtlinie.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3072, Wahlperiode 8, eingereicht 30. Juni 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.