❓ Informationsfreiheit - Auskünfte und Rechtsstreite der Landesverwaltung im Zusammenhang mit "Frag-den-Staat"
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Nutzung der Plattform „Frag-den-Staat“, über die Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage von Informationsfreiheits-, Akteneinsichts- und Umweltinformationsgesetzen Auskunft von Landesbehörden verlangen können. Der Fragesteller möchte wissen, wie viele solcher Anträge bei der Landesverwaltung Brandenburgs eingegangen sind, wie oft sie abgelehnt wurden und welche Gerichtsverfahren sowie Kosten daraus entstanden sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesbehörden Brandenburgs, die Auskunftsanträge bearbeiten, sowie Antragstellerinnen und Antragsteller, die über die Plattform „Frag-den-Staat“ oder direkt Informationszugang nach AIG, UIG oder IFG beantragen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage fragt: (1) Wie viele Auskunftsansprüche von „Frag-den-Staat“ gingen 2019 bis 2026 bei der Landesverwaltung ein und wie viele wurden abgelehnt? (2) In wie vielen abgelehnten Fällen gab es Gerichtsverfahren und mit welchem Ausgang? (3) Welche Kosten entstanden dem Land außergerichtlich und durch Gerichtsverfahren 2020 bis 2026? (4) Wie bewertet die Landesregierung die Wahrnehmung von Auskunftsansprüchen durch Dritte wie „Frag-den-Staat“? (5) Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bei den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Anträge auf Akteneinsicht oder Informationszugang nicht statistisch erfasst werden; eine gesonderte Statistik zu „Frag-den-Staat“-Anträgen existiert daher nicht. Anhand händischer Auswertung der Aktenbestände wurden für den Betrachtungszeitraum 997 entsprechende Anträge ermittelt, von denen 156 Anträge teilweise oder vollständig abgelehnt wurden. In fünf der abgelehnten Fälle kam es zu nachfolgenden Gerichtsverfahren; davon sind vier Verfahren noch anhängig und eines hat sich auf sonstige Weise erledigt. Kosten für die außergerichtliche Bearbeitung werden laut Landesregierung nicht gesondert erfasst und lassen sich auch nachträglich nicht mehr ermitteln; für die noch anhängigen Gerichtsverfahren lassen sich Kosten noch nicht beziffern, und zum erledigten Verfahren liegen der Landesregierung keine Angaben zu den Kosten vor. Zur Bewertung erklärt die Landesregierung, dass die Plattform „Frag-den-Staat“ den Zugang für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie die Zugangsgewährung durch die Behörden erleichtere, da Anfragen strukturiert gestellt, rechtliche Grundlagen zugeordnet und zuständige Behörden schneller identifiziert werden könnten, wodurch weniger Rückfragen nötig seien und Anträge häufiger unmittelbar bearbeitet werden könnten; zudem erhöhe die zentrale Veröffentlichung von Anfragen und Antworten die Transparenz des Verwaltungshandelns. Gegen eine Antragstellung durch bevollmächtigte Dritte bestünden aus Sicht der Landesregierung keine Bedenken. Einen Änderungsbedarf bei den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sieht die Landesregierung nach eigener Aussage nicht.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 1072, Drucksache 8/2855); die vorliegende Drucksache 8/3073 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Landesregierung nennt folgende Zahlen: 997 ermittelte Anträge auf Akteneinsicht/Informationszugang im Betrachtungszeitraum (2019 bis 2026), davon 156 teilweise oder vollständig abgelehnt; fünf daraus resultierende Gerichtsverfahren, davon vier anhängig und eines sonstig erledigt. Zu Kosten liegen der Landesregierung nach eigener Angabe keine verwertbaren Daten vor, da diese nicht gesondert erfasst werden und sich auch nachträglich nicht ermitteln lassen. Die Landesregierung bewertet die Nutzung der Plattform „Frag-den-Staat“ als zugangserleichternd und transparenzfördernd und sieht keinen Änderungsbedarf bei den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.