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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Klimaanpassung - Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Überdachung von Parkplätzen

3. Juli 2026Dokument 8/3075 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
PhotovoltaikParkplatzüberdachungKlimaanpassungHitzeschutzSolarpflicht

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin thematisiert die Streichung der Solarpflicht für Parkplätze und Neubauten in der Brandenburgischen Bauordnung durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.06.2026. Sie fragt nach den Konsequenzen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen, Dächern und versiegelten Flächen sowie nach Maßnahmen zum Hitzeschutz angesichts häufigerer extremer Hitzeereignisse.

👥 Wer ist betroffen?

Kommunen in Brandenburg, Eigentümer von Parkflächen und Gebäuden, Betreiber von Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen, sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: ob die Landesregierung angesichts häufiger Hitzeereignisse die Verschattung öffentlicher Flächen und Parkplätze durch Photovoltaik fördern will; ob Hitzeaktionsplan und Klimaplan Brandenburg angepasst werden sollen; wie Kommunen bei Hitzeschutzplänen, Frischluftachsen, Entsiegelung und hellen Straßenbelägen seit 2023 unterstützt wurden (mit Auflistung von Maßnahmen, Fördersummen und Programmen); welche Kommunen die frühere Solarnutzungspflicht für Stellplätze mit mehr als 35 Plätzen umgesetzt haben; in welchen Kommunen es bereits mit Photovoltaik überbaute Stellplätze gibt; welche Bedeutung die Landesregierung der PV-Überbauung von Parkplätzen nach Wegfall des § 32a BbgBO noch zumisst; und welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (Land/Bund, Darlehen) für Neu- und Bestandsanlagen bestehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragestellerin verweist darauf, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 554 (Drucksache 8/1617) vom 18.08.2025 erklärt hatte, mit der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung sei eine Solarpflicht für Neubauten öffentlicher und gewerblicher Gebäude sowie für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen eingeführt worden. Laut der Fragestellerin wurde diese Pflicht (§ 32a BbgBO) durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung vom 19.06.2026 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil 1, Nr. 20 vom 29.06.2026) ersatzlos gestrichen. Die Fragestellerin zitiert zudem einen Zeitungsbericht (B.Z. vom 30.06.2026), wonach der Infrastrukturminister Brandenburg bei der Klimaanpassung als gut vorbereitet einschätzt und auf Unterstützung der Kommunen bei Frischluftachsen, Entsiegelung und hellen Straßenbelägen verweist.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Anfrage verweist auf frühere Drucksachen: 7/5546-B vom 18.05.2022 (Beschluss zum Brandenburgischen Windenergieanlagenabstandsgesetz) und 8/1617 (Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 554 vom 18.08.2025). Die Fragestellerin bezeichnet die Streichung des § 32a BbgBO als 'durch die SPD-CDU-Koalition im Landtag initiierten ersatzlosen Wegfall' – dies ist ihre eigene Einordnung der politischen Verantwortung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3075, Wahlperiode 8, eingereicht 3. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.