❓ Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Schutz der Naturräume
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) befasst sich mit dem Ausbau der Solarenergie in Brandenburg im Rahmen der Energiestrategie 2040. Im Mittelpunkt stehen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) und AGRI-Photovoltaikanlagen, ihre Standorte innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten sowie ihre Auswirkungen auf Natur, Boden und Tierwelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, die Energieagentur Brandenburg, Betreiber und Investoren von Photovoltaikanlagen sowie Flächen in Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks), Wald-, Landwirtschafts- und Dauergrünlandflächen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin erkundigt sich unter anderem nach: der Anzahl und installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in Brandenburg; der Verteilung von PV-Freiflächen- und AGRI-PV-Anlagen nach Flächengröße und Leistung; dem Anteil von Anlagen in bzw. außerhalb von Schutzgebieten; den jährlichen Ausgleichszahlungen der Betreiber von 2010 bis 2025 und deren Verwendung; dem Verhältnis von Eingriffsflächen zu Ausgleichsflächen; dem Flächenanteil, der von PV-Modulen, Wechselrichtern und Speichern bedeckt wird; verfügbaren Studien zu Reihenabständen, Vogelpopulationen, Pflanzenwuchs, Böden, wirbellosen Tieren, Reptilien, Hoch- und Niederwild im Umfeld von PV-FFA; den Abregelungsstunden 2025 nach Ursache; Vorgaben zur Entfernung von Einspeisepunkten; sowie den Einspeisevergütungen 2022 bis 2025 nach privaten und kommerziellen Anlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer der BSW-Fraktion eingereicht und richtet sich an die Landesregierung Brandenburg. Als Grundlage wird auf ein Monitoringsystem der Energieagentur Brandenburg zur Auswertung des Umsetzungsstandes der Energiestrategie 2040 verwiesen. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.