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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Staatsanwaltschaft - Mehr Unabhängigkeit von den Justizministerien für die Staatsanwaltschaften?

2. Juli 2026Dokument 8/3081 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
WeisungsrechtStaatsanwaltschaftJustizministeriumRechtsstaatlichkeitLegalitätsprinzip

📋 Worum geht es?

Die Anfrage greift eine Pressemitteilung des Generalstaatsanwalts Hamburg sowie einen gemeinsamen Beschluss der deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte und des Generalbundesanwalts auf, die mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von den Justizministerien fordern. Hintergrund ist das bestehende Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften nach § 147 Nr. 1 und 2 GVG, das nach Ansicht der Generalstaatsanwälte eine unparteiische Ermittlung gefährden könne. Der Fragesteller möchte wissen, wie die Landesregierung Brandenburg zu diesen Forderungen steht und welche eigenen Reformansätze sie verfolgt.

👥 Wer ist betroffen?

Die Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg, das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung sowie die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte bundesweit.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Generalstaatsanwälte, die Weisungsbefugnis der Landesjustizminister insgesamt abzuschaffen? 2) Wie bewertet sie die Teilforderung, bei grundsätzlicher Beibehaltung der Weisungsbefugnis zumindest ein Schriftform-, Dokumentations- und/oder Berichtserfordernis für Weisungen vorzusehen? 3) Welche eigenen Reformansätze zum Weisungsrecht sieht die Landesregierung über die Forderungen der Generalstaatsanwälte hinaus?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie der Generalbundesanwalt nicht die vollständige Abschaffung des externen Weisungsrechts fordern, sondern bereits mit Beschluss vom 11. November 2020 empfohlen hatten, das Legalitätsprinzip und das Verbot justizfremder Erwägungen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zu kodifizieren und das Weisungsrecht im Bereich der Europäischen Rechtshilfe einzuschränken. Mit Beschluss vom 3. Juni 2026 sei an diesen Beschluss erinnert worden, verbunden mit dem Appell, schriftliche Begründungen für externe Weisungen vorzusehen. Der Minister der Justiz und für Digitalisierung habe bereits Anfang 2025 die Anordnung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) vom 10. Februar 2025 (JMBl. S. 7) ergänzt, wonach Weisungen des Justizministeriums an Staatsanwaltschaften in Brandenburg der Textform entsprechen und zu den Akten genommen werden müssen. Zudem habe die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister einen Beschluss zu materiellen Grenzen und Transparenz des Weisungsrechts gefasst, wonach rechtsstaatswidrige Einzelfallweisungen zu justizfremden Zwecken ausgeschlossen seien; die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz werde um Prüfung einer Änderung der §§ 146, 147 GVG gebeten.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Sven Hornauf) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung verweist auf den Beschluss der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte sowie des Generalbundesanwalts vom 11. November 2020 und vom 3. Juni 2026, auf die Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 10. Februar 2025 (JMBl. S. 7) sowie auf einen Beschluss der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und -minister zu Grenzen und Transparenz des Weisungsrechts. Zudem wird auf die frühere Antwort der Landesregierung in Drucksache 8/247 auf die Kleine Anfrage Nr. 53 verwiesen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz wurde um Prüfung einer Änderung der §§ 146, 147 GVG gebeten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3081, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.