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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Beleidigung - "Lackaffen" legalisieren

2. Juli 2026Dokument 8/3082 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
PolitikerbeleidigungStrafrechtMeinungsfreiheitBundesratsinitiativeEhrschutz

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller verweist auf eine Initiative Sachsens im Bundesrat, die den Sondertatbestand der "Politikerbeleidigung" (§ 188 StGB) weitgehend abschaffen oder einschränken möchte. Anlass waren laut Fragesteller mehrere Fälle, in denen Begriffe wie "Lackaffe", "Pinocchio", "Lügenfritz", "Schwachkopf" und "Holzkopf" gegenüber Politikern strafrechtlich verfolgt wurden. Die sächsische Justizministerin wird mit der Aussage zitiert, § 188 StGB habe bislang keine Angriffe auf Amts- und Mandatsträger wirksam verhindert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Amts- und Mandatsträger sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Äußerungen gegenüber Politikern unter § 188 bzw. § 185 StGB fallen könnten; institutionell betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, die Justizministerkonferenz der Länder und der Bundesrat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie bewertet die Landesregierung die sächsische Reforminitiative insgesamt? 2. Wie wird sie sich auf der Justizministerkonferenz, gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat zu den Vorschlägen verhalten? 3. Unterstützt sie eine Präzisierung des § 185 StGB und eine Reform der Systematik der Beleidigungsdelikte, und wenn nicht, warum? 4. Unterstützt sie eine Abschaffung oder starke Einschränkung des § 188 StGB? 5. Falls nein: Hält sie § 188 StGB zum Schutz von Politikern oder aus sonstigen Gründen für erforderlich?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet gemeinsam auf alle fünf Fragen. Sie verweist auf die 97. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hamburg, bei der sich diese mit § 188 StGB befasst haben. Die Konferenz betonte laut Antwort, das ursprüngliche Ziel der Norm – verbesserter Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger vor verbalen Anfeindungen und Hetze – bleibe wichtig und aktuell. Zugleich habe die Konferenz festgehalten, dass die Erweiterung der Vorschrift um Beleidigungstatbestände (§ 185 StGB) in der Strafverfolgungspraxis zu Unsicherheiten über die Reichweite der Regelung geführt habe, insbesondere im Hinblick auf das Schutzbedürfnis von Machtkritik und die Meinungsfreiheit. Die Konferenz wies zudem darauf hin, dass die Ausgestaltung als relatives Antragsdelikt den Kern des Tatbestandes – Schutz der persönlichen Ehre und des offenen politischen Diskurses – aus dem Blick geraten lasse und den Eindruck erwecken könne, der Staat sanktioniere Kritik an Regierenden besonders streng. Die Landesregierung teilt nach eigener Aussage diese Einschätzungen der Justizministerkonferenz, hat aber ihre Willensbildung darüber, ob sich daraus konkreter Änderungsbedarf im StGB ergibt, noch nicht abgeschlossen.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1093 wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht, ursprüngliche Drucksache 8/2906. Die Landesregierung Brandenburg hat geantwortet; namens der Landesregierung antwortete der Minister der Justiz und für Digitalisierung. Das Dokument verweist auf frühere Drucksachen 8/2749, 8/994 und die Antwort auf Kleine Anfrage 8/67 (8/2479), in denen die Landesregierung laut Vorbemerkung des Fragestellers bereits erklärt hatte, derzeit keinen Anlass für eine Abschaffung der Norm zu sehen. Laut Vorbemerkung des Fragestellers hat Sachsen die Bundesratsinitiative gestartet; die zitierte Aussage der sächsischen Justizministerin Geiert sowie Medienberichte (Stern und Welt online vom 03.06.2026) werden vom Fragesteller als Quelle genannt. Die Landesregierung erklärt, eine abschließende Position zu konkretem Gesetzgebungsbedarf noch nicht gebildet zu haben.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3082, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.