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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Landesverwaltung - Lizenzkosten der Landesverwaltung für Produkte von Microsoft & Co in Brandenburg

3. Juli 2026Dokument 8/3086 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
LizenzverträgeSoftwarekostenCloud-DiensteDatenschutzOpen-Source-Software

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) befasst sich mit dem Einsatz und den Kosten von Software und Dienstleistungen nordamerikanischer Konzerne, insbesondere Microsoft, in der Landesverwaltung Brandenburg. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich Datenschutz, möglicher Zugriffsrechte US-amerikanischer Behörden und entstehender Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern. Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen zu Verträgen, Kosten und geplanten Alternativen.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesverwaltung Brandenburg insgesamt, insbesondere Behörden wie LELF, MIL, TFA, MLEUV und MIK, sowie rund 42.478 Arbeitsplätze mit Microsoft-Lizenzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Wie viele Lizenz- und Dienstleistungsverträge mit Microsoft bestehen und wie viele Arbeitsplätze betroffen sind; welche Kosten 2018 bis 2025 sowie prognostiziert für 2026 bis 2028 entstanden bzw. entstehen; ob und in welcher Form Abhängigkeiten von diesen Verträgen bestehen; welche Alternativen die Landesregierung sieht; wie viele Einzel- und Rahmenverträge über 10.000 Euro mit einer Liste von 13 US-Konzernen (u. a. Microsoft, Apple, Amazon, OpenAI, Google/Alphabet, Meta, Palantir) bestehen; welche kostenfreien Dienste dieser Anbieter genutzt werden; wie im Fall einer Sperrung oder Sanktionierung durch US-Behörden reagiert werden soll; wie der Zugriff bundesfremder Stellen auf Cloud-Inhalte verhindert wird; wie viele Mitarbeiter Zugriff und Entscheidungskompetenz bei der Softwarebeschaffung haben; wie auf Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten zu Microsoft reagiert wird; ob eine Verringerung des Microsoft-Einsatzes angestrebt wird; und inwieweit Open-Source-Software Verträge und Kosten senken könnte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen: 4.064 Software-Lizenzverträge, 3.302 Dienstleistungsverträge, insgesamt 7.366 Verträge und 42.478 mit Microsoft-Lizenzen ausgestattete Arbeitsplätze. Die Gesamtkosten beliefen sich 2018 auf rund 5,0 Mio. Euro und stiegen bis 2025 auf rund 13,3 Mio. Euro; für 2026 werden rund 12,1 Mio. Euro, für 2027 rund 12,7 Mio. Euro und für 2028 rund 16,0 Mio. Euro erwartet. Von den 13 abgefragten US-Konzernen bestehen laut Landesregierung nur bei Microsoft (14 Einzel-/Rahmenverträge über 10.000 Euro), Adobe (3) und Zoom (1) entsprechende Verträge; bei Apple, Amazon, OpenAI, Cisco, Alphabet, xAI, Anthropic, Citrix, Meta und Palantir werden keine solchen Verträge angegeben. Kostenfreie Dienste der Anbieter werden u. a. von LELF, MIL, TFA, MLEUV und MIK genutzt. Die Landesregierung erklärt, dass die sensiblen Daten im eigenen Rechenzentrum des Zentralen IT-Dienstleisters gehalten werden, alle Cloud-Funktionen von Microsoft 365 abgeschaltet seien und aktuell keine produktiven Cloudleistungen genutzt würden, wodurch ein Zugriff bundesfremder Stellen nach eigener Einschätzung nicht möglich sei. Laut Landesregierung entspreche das mit Microsoft verhandelte Data Protection Addendum nach Einschätzung der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei im Wesentlichen den Anforderungen des Art. 28 DSGVO; eine Nachverhandlung werde nach Vorliegen der Verhandlungsergebnisse des Hessischen Datenschutzbeauftragten mit Microsoft geprüft. Als Alternative solle OpenDesk als Office-Alternative in einer Kommune und einer Landesbehörde mit mehreren hundert Arbeitsplätzen erprobt werden; bereits im Einsatz seien laut Landesregierung u. a. BigBlueButton und der Datenadler als Open-Source-Produkte, zudem seien 60 % der im eigenen Landesrechenzentrum eingesetzten Software Open Source.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf eingereicht (Drucksache 8/2857), die Antwort der Landesregierung liegt mit Drucksache 8/3086 vor und wurde vom Minister der Justiz und für Digitalisierung erteilt. Die Landesregierung verweist auf den Jahresbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz 2025 (S. 113 ff.) sowie auf Untersuchungen des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) zu Microsoft 365. Die Fragesteller verweisen zudem auf eine von ihnen so bezeichnete 'Präferenz' bei der Beschaffung nordamerikanischer Software, auf frühere Antworten der Landesregierung zu zwei Palantir-Anfragen sowie auf eine erklärte Absicht der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Verringerung des Microsoft-Einsatzes; dies sind Angaben bzw. Einschätzungen der Fragesteller, keine durch das Dokument selbst belegten Tatsachenfeststellungen der Landesregierung Brandenburg.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3086, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.