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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Kriminalität - Kriminalität und aufgeschlüsselte Deliktsarten am Flughafen BER

3. Juli 2026Dokument 8/3087 · WP 8Brandenburg
Daniel Freiherr von Lützow
Flughafen BERPolizeiliche KriminalstatistikKörperverletzungDiebstahlAufenthaltsrecht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Entwicklung der am Flughafen BER erfassten Straftaten seit dessen Eröffnung 2020. Die Fragesteller verweisen auf einen Zeitungsbericht, wonach sich die Fallzahlen seit 2020 mehr als verdreifacht hätten und ausländerrechtliche Verstöße das Geschehen bestimmten. Die Landesregierung antwortet auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld, die dort eingesetzten Polizeikräfte sowie Reisende und Beschäftigte am Flughafen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: die jährlichen Fallzahlen 2020-2025; die Verteilung der Straftaten 2025 nach Deliktsobergruppen; Straftaten gegen Aufenthalts-, Asyl- und Freizügigkeitsgesetz 2020-2025; die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen ausländerrechtlicher Verstöße 2025; Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikte 2025; die Aufklärungsquote 2020-2025; Drogendelikte 2020-2025; Erkenntnisse zu einem Cyberangriff im Herbst 2025; die Zahl eingesetzter Vollzugskräfte 2020-2025; die Stärke der eingesetzten Streifen; und Informationen zu einer Bombendrohung vom 28.05.2026.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung nennt folgende Fallzahlen am BER: 2020: 2.786, 2021: 3.301, 2022: 5.568, 2023: 7.313, 2024: 8.008, 2025: 9.189 Straftaten. Bei Körperverletzung 2025 wurden 76 Fälle erfasst (davon 63 vorsätzliche einfache, 8 gefährliche/schwere, 5 fahrlässige Körperverletzung; keine mit Todesfolge). Bei den Tatverdächtigen ausländerrechtlicher Verstöße 2025 werden als häufigste Staatsangehörigkeiten genannt: Türkei (988), Georgien (789), Albanien (380), China (334), Syrien (299), Moldau (285), Indien (277), Vietnam (265), Russische Föderation (231), Aserbaidschan (184). Die Zahl der eingesetzten Polizeivollzugsbediensteten lag zwischen 136 (2020) und 158 (2025), mit einem Höchststand von 178 (2023). Zu Streifenstärken verweigert die Landesregierung die Antwort unter Verweis auf das Staatswohl. Zum Cyberangriff im Herbst 2025 teilt die Landesregierung mit, dass nicht die Systeme des BER selbst, sondern ein ausländischer Dienstleister betroffen gewesen sei und keine Ermittlungen laufen. Zur Bombendrohung vom 28.05.2026 berichtet die Landesregierung von einer Räumung des Terminals 2, die bis zum 29.05.2026, 2 Uhr andauerte; es werden Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens gemäß § 126 StGB durch das Staatsschutzdezernat der Polizeidirektion Süd geführt. Zu Diebstahlsdelikten und Aufklärungsquoten sowie Drogendelikten verweist die Landesregierung auf eine beigefügte Anlage mit detaillierten PKS-Schlüsseln. Für Bundespolizei und Zoll erklärt die Landesregierung, keine Zuständigkeit zu haben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Freiherr von Lützow). Eine vollständige Antwort der Landesregierung liegt vor, basierend auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Landesregierung verweist darauf, dass die PKS eine Ausgangsstatistik ist, die nur der Polizei bekannt gewordene Fälle erfasst, und dass eine Dunkelfeldanalyse nicht möglich ist. Zur Frage der Streifenstärken (Frage 11a) verweigert die Landesregierung die Antwort unter Berufung auf Gründe des Staatswohls, da detaillierte Zahlen Rückschlüsse auf Kräftelagen zulassen könnten. Für die Zuständigkeitsbereiche Bundespolizei und Zoll erklärt die Landesregierung, keine eigene Zuständigkeit zu haben. Die Vorbemerkung des Fragestellers verweist auf einen Bericht der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 28.05.2026 sowie einen Bericht der Berliner Zeitung vom 29.05.2026 zur Bombendrohung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3087, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.