❓ Wohnungslosigkeit - Wohnungslosigkeit im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die Entwicklung der Zahl untergebrachter wohnungsloser Personen im Land Brandenburg seit Einführung der bundesweiten Wohnungslosenstatistik 2022. Die Fragesteller der AfD-Fraktion wollten unter anderem wissen, wie sich die Zahlen entwickelt haben, welche Gründe die Landesregierung für den Anstieg sieht und wie hoch der Anteil verdeckter Wohnungslosigkeit und Straßenobdachlosigkeit ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind wohnungslose Personen in Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Sozialämtern (zuständig für die kommunale Wohnungsnotfallhilfe), die Landesregierung sowie die Träger der Wohnungslosenhilfe.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragten unter anderem: Wann liegen die Statistikdaten für 2026 vor? Wie entwickelte sich die Zahl untergebrachter Wohnungsloser 2022–2026 nach Landkreis, Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit? Welche Gründe gibt es für den Anstieg, und welchen Anteil daran haben Faktoren wie statistische Erfassungsänderungen, Zuwanderung, ukrainische Staatsangehörige, anerkannte Schutzberechtigte, Mietschulden oder steigende Wohnkosten? Wie viele Betroffene haben eine Staatsangehörigkeit aus einem von den Fragestellern selbst definierten Kreis 'afrikanischer oder muslimischer Länder'? Wie viele Betroffene sind minderjährig? Welche Erkenntnisse gibt es zu verdeckter Wohnungslosigkeit und Straßenobdachlosigkeit? Wurden den Kommunen Probleme gemeldet, und welche Landkreise verfügen über Konzepte gegen Wohnungslosigkeit?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zahl untergebrachter wohnungsloser Personen in Brandenburg von 1.295 (Stichtag 31.01.2022) auf 4.855 (Stichtag 31.01.2025) gestiegen ist; Daten für 2026 lägen noch nicht vor, eine Veröffentlichung werde im 3. Quartal 2026 erwartet. Zur Ursache des Anstiegs verweist die Landesregierung auf den Wohnungslosenbericht der Bundesregierung, wonach dieser überwiegend auf anfänglicher Untererfassung der neuen Statistik sowie auf der Einbeziehung untergebrachter Geflüchteter mit abgeschlossenem Asylverfahren beruhe. Eine Quantifizierung einzelner Ursachenanteile (Zuwanderung, Mietschulden, Wohnkosten etc.) liegt der Landesregierung nicht vor. Bekannt ist lediglich der Anteil ukrainischer Staatsangehöriger an allen untergebrachten Wohnungslosen: 40,4 % (2023), 29,5 % (2024), 21,5 % (2025); für 2022 wird kein Wert genannt. Zu verdeckter Wohnungslosigkeit und Straßenobdachlosigkeit in Brandenburg liegen laut Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor; laut Wohnungslosenbericht des Bundes 2024 wurden für die östlichen Bundesländer zusammen (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) rund 2.740 Wohnungslose ohne Unterkunft und 2.689 verdeckt Wohnungslose geschätzt, für Brandenburg allein lägen keine belastbaren Zahlen vor. Die Landesregierung erklärt, es seien ihr keine Problemmeldungen der Kommunen zugegangen, und beabsichtigt keine eigene Erfassung über die Bundesstatistik hinaus.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1065 (Drucksache 8/2836) wurde von den Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt und Dennis Hohloch der AfD-Fraktion eingereicht; die vollständige Antwort der Landesregierung liegt vor, erteilt durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragesteller verweisen in ihren Anmerkungen auf eine frühere Antwort der Landesregierung (Drucksache 7/7434) und definieren dort selbst eine Liste von Ländern, die sie als 'afrikanisch' bzw. 'muslimisch' einordnen – diese Kategorisierung stammt von den Fragestellern, nicht von der Landesregierung. Die Landesregierung stützt ihre Antworten auf die bundesweite Statistik nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz und den zweijährlich erscheinenden Wohnungslosenbericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie begründet den Verzicht auf eine eigene landesweite Erfassung verdeckter Wohnungslosigkeit mit der durch Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung sowie damit, dass ihr keine Problemmeldungen der Kommunen vorliegen.