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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Bundesministerium der Verteidigung - Artikel 40 Absatz 5 der brandenburgischen Landesverfassung und seine Umsetzung

3. Juli 2026Dokument 8/3089 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
KonversionMilitärliegenschaftenLandesverfassungzivile NutzungTruppenübungsplatz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt Artikel 40 Absatz 5 der brandenburgischen Landesverfassung, der vorgibt, dass das Land darauf hinwirkt, militärisch genutzte Liegenschaften verstärkt einer zivilen Nutzung zuzuführen. Der Fragesteller stellt einen Zusammenhang zu der Friedensverpflichtung aus Artikel 2 Absatz 1 der Landesverfassung her und fragt nach der Umsetzung dieser Vorgabe durch die Landesregierung, insbesondere mit Blick auf ein vom Bundesministerium der Verteidigung verhängtes Konversionsmoratorium für 15 Liegenschaften in Brandenburg und den Ausbau des Luftwaffenstützpunkts Schönewalde/Holzdorf.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunen und Bürger in Brandenburg, insbesondere im Umfeld ehemaliger militärischer Liegenschaften, sowie der Bund als Eigentümer der vom Moratorium betroffenen Flächen und des Luftwaffenstützpunkts Schönewalde/Holzdorf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: ob ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 40 Absatz 5 der Landesverfassung besteht; an wen sich beide Normen richten; ob und wie sich die Landesregierung in der Vergangenheit an Artikel 40 Absatz 5 orientiert hat; ob Verstöße gegen beide Artikel bekannt sind; ob die Zielstellung von Artikel 40 Absatz 5 angesichts der sicherheitspolitischen Lage noch zeitgemäß ist; und ob das Konversionsmoratorium des Bundesministeriums der Verteidigung sowie der Ausbau des Luftwaffenstützpunkts Schönewalde/Holzdorf mit Artikel 40 Absatz 5 im Einklang stehen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie keinen spezifischen Zusammenhang zwischen der Friedensverpflichtung aus Artikel 2 Absatz 1 und der Hinwirkungsklausel aus Artikel 40 Absatz 5 sieht; beide Normen richteten sich an das Land Brandenburg und seine staatlichen Stellen, nicht an den Bund. Laut Landesregierung wurden seit 1994 von rund 100.000 Hektar ehemals von der sowjetischen Westgruppe genutzten Flächen über 91 Prozent (rund 91.500 Hektar) einer zivilen Folgenutzung zugeführt, etwa die „Rote Kaserne“ und „Ulanen-Kaserne“ in Potsdam (1997), der Truppenübungsplatz Döberitzer Heide (seit 2004 Naturschutzgebiet), das Verwaltungszentrum Wünsdorf und das Behördenzentrum in Frankfurt (Oder). Das Wirtschaftsministerium fördert den jährlichen Konversionssommer mit bis zu 40.000 Euro, seit 2015 ausschließlich aus Landesmitteln. Der Landesregierung sind keine Verstöße gegen Artikel 2 Absatz 1 oder Artikel 40 Absatz 5 bekannt. Zum Konversionsmoratorium und zum Ausbau des Luftwaffenstützpunkts Schönewalde/Holzdorf antwortet die Landesregierung, dass kein Verstoß gegen Artikel 40 Absatz 5 vorliege, da der Bund als Eigentümer dieser Liegenschaften nicht Adressat dieser Verfassungsnorm sei und rechtlich nicht an sie gebunden ist.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1102 wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2955); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Das Dokument verweist auf frühere Kleine Anfragen der BSW-Fraktion aus 2025 (Drucksachen 8/1965 und 8/1995) sowie auf die Antwort zu Frage 2 der Drucksache 8/2103. Genannte Zahlen: rund 100.000 Hektar ehemals sowjetisch genutzte Flächen, davon seit 1994 über 91 Prozent (rund 91.500 Hektar) zivil nachgenutzt; Förderung des Konversionssommers mit bis zu 40.000 Euro jährlich, seit 2015 ausschließlich aus Landesmitteln.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3089, Wahlperiode 8, eingereicht 3. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.