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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Genehmigung - Ausbau ziviler und militärischer Antennenanlagen, Schutz kritischer Infrastrukturen und mögliche Beeinträchtigungen von Verteidigungsinfrastruktur durch Windenergieanlagen in Brandenburg

7. Juli 2026Dokument 8/3090 · WP 8Brandenburg
Daniel Münschke
WindenergieanlagenAntennenanlagenKritische InfrastrukturBOS-FunkLuftverteidigung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren das Verhältnis zwischen dem Ausbau der Windenergie in Brandenburg und zivilen wie militärischen Antennen-, Funk- und Radaranlagen. Sie verweisen darauf, dass Windenergieanlagen durch Abschattung, Reflexion und Streuung elektromagnetischer Wellen die Funktion von Radar- und Funksystemen beeinträchtigen können. Im Mittelpunkt steht zudem die geplante Stationierung des Arrow-3-Raketenabwehrsystems auf dem Flugplatz Holzdorf sowie Änderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) durch das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vom 14. Februar 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind nach Darstellung der Fragesteller die Bundeswehr, zivile Netzbetreiber (Mobilfunk, Rundfunk, Deutsche Flugsicherung, Deutscher Wetterdienst, Bahn, Energieversorger), BOS-Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, THW, Leitstellen) sowie die Region um den Flugplatz Holzdorf (Brandenburg/Sachsen-Anhalt).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie viele militärische, zivile und Mischnutzungs-Antennen- und Radaranlagen gibt es in Brandenburg und wie viele kamen seit dem 1. Januar 2025 hinzu? Erfolgt eine systematische Erfassung nach Zweckbestimmung? Wie viele Anlagen gelten als Kritische Infrastruktur (KRITIS) und nach welchen Kriterien? Wie ist der BOS-Funk redundant abgesichert und wie abhängig von zivilen Betreibern? Liegen Erkenntnisse zu Störungen des BOS-Funks durch Windenergieanlagen vor? Welche Abstimmungsverfahren bestehen mit der Bundeswehr bei Genehmigungen von Windenergieanlagen in der Nähe militärischer Anlagen (einschließlich Holzdorf), und wie oft äußerte die Bundeswehr seit 2015 Bedenken und wie wurde damit umgegangen? Könnte der Windkraftausbau die Leistungsfähigkeit des Arrow-3-Systems einschränken? Welche Windkraftanlagen beurteilt die Bundeswehr im Zusammenhang mit Drohnenfrüherkennung als problematisch? Welche fachlichen Kriterien verwenden die Genehmigungsbehörden zum Schutz von Funk- und Radarsystemen? Haben militärische Belange und Energiesicherheit in der Landesplanung gleichen Rang? Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur nach § 73 LuftVG geforderten Studie, ist sie daran beteiligt, und welche Auswirkungen erwartet sie von § 18a LuftVG auf Genehmigungen (auch Repowering) sowie auf das Flächenziel für Windenergie?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage von Daniel Münschke (AfD-Fraktion) am 07.07.2026, ausgegeben am 08.07.2026, als Kleine Anfrage Nr. 1142. Die Fragesteller verweisen auf die Drucksachen 7/5546-B und 8/1743-B sowie auf das am 14.02.2026 in Kraft getretene Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr, das Änderungen des § 18a Abs. 1 LuftVG in Verbindung mit § 73 LuftVG mit sich brachte. Als Quellen nennen sie zudem eine Bundeswehr-Jahresbilanz zur Infrastruktur sowie den Gesetzestext zu § 18a LuftVG (beide online abgerufen am 12.05.2026). Eine inhaltliche Antwort oder Zahlenangaben der Landesregierung sind im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3090, Wahlperiode 8, eingereicht 7. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.