❓ Krankenhaus - Bürokratischer Aufwand der Bearbeitung der Leistungsgruppenanträge aufgrund der Krankenhausreform - Gesetze KHVVG und KHAG
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) 2024 eingeleitete Reform, die das bisherige Fallpauschalen-System (DRG) durch Vorhaltepauschalen ablösen soll, sowie das ergänzende Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) von 2026, das Vorgaben für den ländlichen Raum flexibler gestalten soll. Im Zuge der Umsetzung müssen Krankenhäuser bundesweit einheitliche Leistungsgruppen beantragen und nachweisen, deren Prüfung in Brandenburg dem Medizinischen Dienst (MD) obliegt. Die Fragesteller thematisieren den damit laut ihrer Darstellung verbundenen bürokratischen Aufwand für Krankenhäuser, den Medizinischen Dienst und die Landesbehörden.
👥 Wer ist betroffen?
Brandenburgische Krankenhäuser und Krankenhausträger, der Medizinische Dienst (MD) Brandenburg, die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden, sowie Kostenträger (gesetzliche und private Krankenversicherungen).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: bis wann der MD die Leistungsgruppen nach KHVVG bzw. KHAG geprüft haben soll und ob die Termine realistisch einzuhalten sind; wie viele MD-Mitarbeiter mit welchem Stunden- und Kostenaufwand in die Prüfung der 61 Leistungsgruppen eingebunden sind; wie viele Mitarbeiter der Landesregierung und nachgeordneter Behörden bei der Zuteilung beteiligt sind und mit welchem Aufwand; welcher Arbeitsaufwand den Krankenhausträgern und den Kostenträgern laut Kenntnis der Landesregierung entstanden ist; welche Informationen die Krankenhausträger bis wann an welche Stellen übermitteln mussten und welchen Seitenumfang die eingereichten Dokumente haben; wie viele Dokumente nachgefordert werden mussten; welche externen Sachverständigen mit welchen Kosten und Aufträgen eingeschaltet wurden; und wie die Antworten zu den Fragen 6-8 für das KHAG lauten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen). Laut den Fragestellern muss die erste Zuweisung und Prüfung der Leistungsgruppen nach dem KHAG bis zum 30. September 2027 abgeschlossen sein; dabei beziehen sie sich auf insgesamt 61 Leistungsgruppen für brandenburgische Krankenhäuser. Als Quelle für Hintergrundinformationen verweisen die Fragesteller auf eine FAQ-Sammlung zur Leistungsgruppen-Beantragung (Stand 27.08.2025, abgerufen 01.06.2026).