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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Landeshaushalt - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ)

7. Juli 2026Dokument 8/3105 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
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📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Fragestellerin bezieht sich auf die geplante Schließung von Deckungslücken im Doppelhaushalt 2027/2028, die laut Fragestellerin zusammen gut 3,4 Milliarden Euro betragen. Die Fragestellerin verweist zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Besoldung Berliner Landesbeamter, aus dem sich ihrer Darstellung nach ein Risiko für höhere Ausgaben an Brandenburger Landesbeamte ergeben könnte, sowie auf ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg von Mai 2025 und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025. Die Anfrage betrifft konkret den Kompetenzbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) und fragt nach globalen Minderausgaben, Sparvorschlägen, Finanzierungslücken, Haushaltsresten, Rücklagen und möglichen Auswirkungen auf Förderprojekte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) und seine Vorgängerministerien, das Ministerium der Finanzen, Landkreise und Kommunen in Brandenburg sowie private Projektträger, die Fördermittel aus dem Einzelplan 07 erhalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: In welcher Höhe und Verteilung wird die globale Minderausgabe für 2027/2028 geplant? Welche konkreten Sparvorschläge und Deckungslücken bestehen im MASGZ (Stichtag 27. April 2026)? Welche Titelgruppen des Einzelplans 07 hatten seit 2021 die höchsten Zuwächse und warum? Welche Abweichungen gab es seit 2019 zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss? Wie werden Haushaltsreste übertragen? Welche Rücklagen bestanden zum 31. Dezember 2025 und wofür sind sie zweckgebunden? Welche Förderprojekte sind von Sparmaßnahmen betroffen und welche Verpflichtungen/Bürgschaften bestehen für 2027/2028?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Ausgestaltung der globalen Minderausgabe sowie konkrete Sparvorschläge und Deckungslücken Gegenstand des laufenden, noch nicht abgeschlossenen Haushaltsaufstellungsverfahrens seien und zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehörten; diese Fragen (2 bis 6) könnten daher im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. Bei den Titelgruppen mit den höchsten prozentualen Zuwächsen 2021–2026 nennt die Antwort u. a. Kapitel 07 080/Titelgruppe 75 mit einer Steigerung von 92.000 € auf 6.001.800 € (+6.423,70 %), begründet mit einer strukturellen Umbuchung von Mitteln für Frauenhäuser und Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen. Bei den nominal höchsten Zuwächsen führt Kapitel 07 070/Titelgruppe 70 (Sozialhilfe und Eingliederungshilfe) mit +497.972.800 € (von 590.744.200 € auf 1.088.717.000 €). Zum 31. Dezember 2025 bestanden im Einzelplan 07 Rücklagen von 792.728,29 € (Verwaltungsbudget), 3.415.373,63 € (Personalbudget, davon 2.642.913,04 € Drittmittel) und 685.175,56 € (Langzeitkonten/Sabbatical); seit 2019 wurden laut Antwort keine nicht zweckgebundenen Rücklagen aus Haushaltsresten eingesetzt. Fragen zu möglichen Auswirkungen von Sparmaßnahmen auf konkrete Förderprojekte (Frage 11 a/b) könnten mangels verabschiedetem Haushaltsgesetz nicht beantwortet werden; Zeitverzögerungen bei Förderauszahlungen seien laut Antwort nicht vorgesehen. Für 2027 und 2028 listet die Antwort bereits eingegangene Verpflichtungen auf, etwa 1.170.000 € (2027) bzw. 750.000 € (2028) für das Landärzte-Förderprogramm (Titel 681 70) und 859.287,38 € (2027) für Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordnete Dr. Daniela Oeynhausen, Drucksache 8/2839); eine Antwort der Landesregierung liegt vor, beantwortet durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragestellerin verweist in ihrer Vorbemerkung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Besoldung Berliner Landesbeamter, ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg von Mai 2025 sowie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24) und beziffert die Deckungslücken für den Doppelhaushalt 2027/2028 auf zusammen gut 3,4 Milliarden Euro; dies sind Angaben der Fragestellerin, nicht der Landesregierung. Die Landesregierung verweigert die Beantwortung der Fragen 2 bis 6 sowie 11 a) und b) unter Verweis auf das laufende, nicht abgeschlossene Haushaltsaufstellungsverfahren bzw. den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Antwort verweist zudem auf § 30 der Landeshaushaltsordnung (LHO), § 45 i. V. m. § 19 LHO sowie auf die Kleine Anfrage 945 (Drucksache 8/2543) als frühere Fundstelle zu Ausgaberesten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3105, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.