❓ Jagdrecht - Wolf im Landesjagdrecht
📋 Worum geht es?
Nach einer Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes soll die reguläre Bejagung von Wölfen ermöglicht werden; die Länder müssen diese Regelungen in Landesrecht umsetzen. Der Abgeordnete Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) fragt die Landesregierung, wie Brandenburg die neuen Möglichkeiten zur Bejagung von Wölfen nutzen will und wie sich Wolfsbestand, Risse an Weidetieren und Herdenschutz in den letzten Jahren entwickelt haben.
👥 Wer ist betroffen?
Weidetierhalter (Schaf-, Ziegen-, Rinder- und Pferdehalter) in Brandenburg, Jäger, Naturschutzverbände sowie Behörden wie das Landesamt für Umwelt (LfU) und das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: ob eine reguläre Jagdzeit für Wölfe eingeführt wird; ob eine anlasslose Bejagung die Sicherheit für Weidetiere erhöht; ob eine Quotenjagd geplant ist; welche 'Weidegebiete' ausgewiesen werden sollen; wie die Bevölkerung eine Bejagung von Wölfen (auch Welpen) akzeptieren würde; wie sich Wolfsbestand und Risszahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben; wie viele Wölfe durch illegale Abschüsse, Verkehrsunfälle oder andere Ursachen starben; welcher Wolfsbestand für den 'günstigen Erhaltungszustand' nötig ist; wie Herdenschutz künftig gefördert und welche Behörden dafür zuständig sein sollen; und wie sich der Weidetierbestand in Brandenburg entwickelt hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Seit 2. April 2026 richtet sich die Bejagung von Wölfen nach dem Bundesjagdgesetz, das eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorsieht, sobald ein Managementplan vorliegt - dieser wird für Brandenburg noch erarbeitet; eine zusätzliche Jagdzeit nach Landesrecht ist derzeit nicht geplant. Die Landesregierung geht davon aus, dass anlass- bzw. schadensbezogene (nicht aber allgemeine, anlasslose) Bejagung die Sicherheit für Weidetiere erhöhen und Risszahlen verringern kann. Eine Quotenjagd sowie die Ausweisung von 'Weidegebieten' nach § 22d Abs. 4 Nr. 3 BJagdG werden derzeit im Rahmen des Managementplans geprüft, der noch in Erarbeitung ist. Zur Akzeptanz der Bevölkerung liegen keine repräsentativen Daten vor. Laut vorgelegter Tabelle stieg der Wolfsbestand in Brandenburg von 25 bestätigten Territorien im Wolfsjahr 2015/16 auf 73 im Jahr 2023/24 und lag 2024/25 vorläufig bei 60 Territorien (54 Rudel, 6 Paare, 203 Welpen). Bei den Totfunden wurden 2021-2026 zwischen 17 und 64 Wölfe pro Jahr erfasst, überwiegend durch Verkehrsunfälle (z.B. 51 von 64 im Jahr 2023), daneben durch illegale Tötung (0-7 pro Jahr) und Management-Entnahmen (0-3 pro Jahr). Für den 'günstigen Erhaltungszustand' nennt der Bund für die kontinentale biogeografische Region einen Referenzwert von 187 reproduktiven Einheiten (Stand 2025). Die Übergriffe auf Weidetierbestände stiegen von 114 im Jahr 2017 auf einen Höchststand von 377 im Jahr 2021 und sanken seither auf 178 im Jahr 2025; in der Mehrheit der Fälle war kein Herdenschutz umgesetzt (z.B. 280 von 377 Fällen 2021). Die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen soll unverändert fortgesetzt werden, finanziert über die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK); zuständig bleiben das LfU für Förderung/Beratung und Monitoring, das LELF für Antragsbearbeitung und Auszahlung sowie das zuständige Ministerium für die Richtlinien. Am 3. November 2025 wurden in Brandenburg 406.483 Rinder gehalten. Daten zur Entsorgung von Weidetieren in Tierkörperbeseitigungsanlagen liegen der Landesregierung nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann der BSW-Fraktion eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 1103, Drucksache 8/2964); die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache (8/3107) vollständig vor, erteilt von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz namens der Landesregierung. Als rechtliche Grundlage nennt die Landesregierung das Bundesjagdgesetz (seit 2. April 2026), § 22d Abs. 4 Nr. 3 BJagdG sowie § 5 Abs. 3 der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung (BbgJagdDV). Der vom Bund für 2025 gemeldete Referenzwert für den günstigen Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeografischen Region beträgt 187 reproduktive Einheiten. Zu Frage 6 (Akzeptanz der Bevölkerung) und Frage 18 (Entsorgung in Tierkörperbeseitigungsanlagen) erklärt die Landesregierung, dass ihr keine entsprechenden Daten vorliegen. Die in der Vorbemerkung des Fragestellers enthaltenen Einschätzungen - etwa dass reguläre Bejagung den Herdenschutz nicht ersetzen könne oder dass die Zerstörung von Rudelstrukturen die Risszahlen erhöhen könne - sind Bewertungen des Fragestellers, nicht Feststellungen der Landesregierung.