❓ Krankenhausplanung - Vorgriffe auf den Fünften Krankenhausplan – Wie steuert die Landesregierung die Krankenhausreform bis zum Inkrafttreten des neuen Krankenhausplans?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert den Prozess zur Aufstellung des Fünften Krankenhausplans in Brandenburg, der auf Grundlage des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) und des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erfolgt. Der Fragesteller stellt fest, dass der ursprüngliche Zeitplan mehrfach angepasst wurde und gleichzeitig zahlreiche Strukturentscheidungen einzelner Krankenhausträger öffentlich bekannt wurden, bevor der neue Krankenhausplan beschlossen ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung bzw. das zuständige Ministerium, die Krankenhausträger in Brandenburg sowie konkret genannt das Evangelische Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow, das St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und das Klinikum Ernst von Bergmann. Mittelbar betroffen sind Patientinnen und Patienten sowie die an der Krankenhausplanung beteiligten Gremien wie die Gebietskonferenzen, die Landeskonferenz für Krankenhausplanung und der Landtag.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: den aktuellen Sachstand und Gründe für die Verzögerung des Fünften Krankenhausplans (Frage 1); welche Aufgaben und Befugnisse das Ministerium derzeit bei Schließungen, Leistungseinschränkungen, -verlagerungen oder Kooperationen von Krankenhäusern hat (Frage 2); für welche seit 1. Januar 2025 bekannt gewordenen Maßnahmen das Ministerium zugestimmt oder sein Einvernehmen erklärt hat, aufgeschlüsselt nach Krankenhaus, Maßnahme, Zeitpunkt und Art der Beteiligung (Frage 3); die Rechtsgrundlage solcher Abstimmungen vor Abschluss des Planungsverfahrens (Frage 4); wie die Landesregierung unternehmerische Entscheidungen der Träger von Reform-Maßnahmen abgrenzt (Frage 5); wie verhindert wird, dass bereits umgesetzte Entscheidungen die Ergebnisse der Gebietskonferenzen vorwegnehmen (Frage 6); Zeitpunkt der Information und Entscheidung sowie durchgeführte Prüfungen zur Schließung der Pädiatrie in Ludwigsfelde-Teltow (Frage 7) und zu den Leistungsverlagerungen zwischen St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und Klinikum Ernst von Bergmann (Frage 8); welche weiteren Strukturveränderungen der Landesregierung bekannt sind oder in Abstimmung befinden (Frage 9); und wie die Beteiligungsrechte von Gebietskonferenzen, Landeskonferenz und Landtag gewahrt werden (Frage 10).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Der Fragesteller nennt als Beispiele für Strukturentscheidungen die Schließung der stationären Pädiatrie am Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow sowie angekündigte beziehungsweise umgesetzte Veränderungen der Leistungsangebote zwischen dem St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und dem Klinikum Ernst von Bergmann; laut Fragesteller erfolgten diese Maßnahmen nach Presseberichten in Abstimmung mit dem Ministerium. Als rechtliche Grundlagen des Planungsprozesses werden das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG) und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) genannt. Der Fragesteller bezieht sich auf einen Zeitraum ab dem 1. Januar 2025.