❓ Beschlagnahme - Abhandenkommen von Asservaten in polizeilicher Verwahrung
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren einen Fall aus Templin, bei dem die Polizei im März 2024 ein selbst angefertigtes Plakat als Beweismittel wegen des Verdachts der Volksverhetzung beschlagnahmte. Nachdem ein Gericht die Beschlagnahme nach fast zwei Jahren als unbegründet zurückwies und die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte, konnte das Plakat nicht mehr an den Eigentümer herausgegeben werden, da es nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Zuge von Bauarbeiten in einem Dienstgebäude der Polizeidirektion Ost versehentlich entsorgt worden sei. Die Landesregierung beantwortet Fragen zu diesem Einzelfall sowie allgemein zur Verwahrung, Dokumentation und zum Abhandenkommen von Asservaten in Brandenburg.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der ehemals Beschuldigte als Eigentümer des Plakats, die Polizeidirektion Ost bzw. das Polizeipräsidium Brandenburg, die Staatsanwaltschaft Neuruppin, das Amtsgericht Neuruppin sowie allgemein die für Asservatenverwahrung zuständigen Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Welche Erkenntnisse liegen zum geschilderten Fall vor? Wann und wo wurde das Plakat verwahrt und wie dokumentiert? Wann wurde der Verlust festgestellt? Welche tatsächlichen Anhaltspunkte stützen die Vermutung, es sei bei Bauarbeiten entsorgt worden? Wurden interne Ermittlungen oder disziplinarische Prüfungen eingeleitet? Welche Vorgaben bestehen für Asservatenverwahrung? Wie viele Asservate kamen 2016–2025 abhanden, um welche Arten handelte es sich, aus welchen Ursachen, wie viele wurden wiedergefunden und wie viele dienst-/disziplinarrechtliche Maßnahmen gab es? Wie viele Schadensersatzansprüche wurden 2016–2025 geltend gemacht und in welcher Höhe, und welche Zahlungen erfolgten tatsächlich? Wie lange dauerten richterliche Entscheidungen über Beschlagnahme-Bestätigungen durchschnittlich, und warum dauerte die Entscheidung im geschilderten Fall fast zwei Jahre? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für künftige ordnungsgemäße Verwahrung und zeitnahe richterliche Entscheidungen, und hält sie die bestehenden Regelungen für ausreichend?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Das Plakat wurde am 22. März 2024 nach einer Bürgermeldung wegen Verdachts der Volksverhetzung (§ 130 StGB) sichergestellt und im Ermittlungsvorgang belassen, ohne gesonderte Übergabe an eine Verwahrstelle. Am 16. April 2024 ging das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Mit Schreiben vom 9. Februar 2026 verfügte die Staatsanwaltschaft die Herausgabe, doch das Plakat war nicht mehr auffindbar; die Staatsanwaltschaft wurde am 23. Februar 2026 informiert. Wo der Verlust eingetreten ist, ist nach Angaben der Landesregierung ungeklärt; die zuständige Polizeidirektion habe zur vermuteten Entsorgung durch Bauarbeiten keine eigenen Erkenntnisse. Eine Prüfung der zuständigen Polizeidirektion zu möglichen internen/disziplinarischen Konsequenzen dauert laut Antwort noch an. Zur Verwahrung verweist die Landesregierung auf einen ministeriellen Erlass und eine Dienstanweisung zu Verwahrstücken. Statistiken zu abhandengekommenen Asservaten 2016–2025 nach Jahren, Art, Ursache oder disziplinarrechtlichen Folgen führt das Polizeipräsidium laut Antwort nicht; das Abhandenkommen wird als in wenigen Einzelfällen auftretendes Ereignis beschrieben. Zur durchschnittlichen Dauer richterlicher Beschlagnahme-Bestätigungen führt weder das Polizeipräsidium noch die Justiz eine Statistik. Laut der beigefügten Anlage wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums 2016–2025 jährlich 0 bis 4 Schadensersatzansprüche geltend gemacht, mit Zahlungen zwischen 0,00 € und 525,00 € pro Jahr (Gesamtsumme laut Tabelle: 1.947,43 €). Zur Dauer der gerichtlichen Entscheidung im Einzelfall verweist die Landesregierung auf Schriftwechsel zur Gewährung rechtlichen Gehörs und auf die verfassungsrechtlich geschützte richterliche Unabhängigkeit bei der Priorisierung von Verfahren. Als Maßnahmen nennt die Landesregierung einen seit September 2022 eingerichteten internen Transport- und Kurierdienst für ausgewählte Asservate, die 2025 eingeführte landeseinheitliche digitale Asservatennachweisführung mit Suchfunktion sowie ein geplantes elektronisches Asservatenmanagementsystem im Rahmen eines neuen Vorgangsbearbeitungssystems. Die bestehenden Regelungen werden für den Bereich der Justiz als ausreichend erachtet.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1105 (Drucksache 8/2967) wurde von den AfD-Abgeordneten Jean-Pascal Hohm, Lena Kotré und Wilko Möller eingereicht; die vorliegende Drucksache 8/3113 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister des Innern und für Kommunales. Das Ermittlungsverfahren wurde unter dem Aktenzeichen 326 Js 16508/24 bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin geführt und gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt; die gerichtliche Entscheidung zur Beschlagnahme erging am 7. Januar 2026, fast zwei Jahre nach der Sicherstellung am 22. März 2024. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlage für die richterliche Verfahrensführung Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz und Artikel 108 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg. Laut Vorbemerkung der Landesregierung waren Stand Januar 2024 rund 214.000 Gegenstände in Polizeidirektionen und beim Landeskriminalamt asserviert. Die der Anfrage beigefügte Anlage weist für 2016–2025 jährliche Schadensersatzansprüche und -zahlungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums aus (0 bis 4 Ansprüche pro Jahr, Zahlungen zwischen 0,00 € und 525,00 €).