❓ Polizeigewahrsam - Todesfälle in polizeilichem Gewahrsam
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller verweisen auf einen Bericht des Magazins „Stern“, wonach deutschlandweit in den letzten zehn Jahren mindestens 42 Personen in polizeilichem Gewahrsam verstorben seien. Laut den Fragestellern seien für Brandenburg bislang keine entsprechenden Zahlen veröffentlicht worden. Die Kleine Anfrage soll klären, wie viele Todesfälle es im Zuständigkeitsbereich der Brandenburger Polizei in den vergangenen zwanzig Jahren im Zusammenhang mit polizeilichem Gewahrsam gab.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Polizei des Landes Brandenburg sowie Personen, die sich in polizeilichem Gewahrsam befinden, insbesondere solche in gesundheitlichen, psychischen oder sozialen Ausnahmesituationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Wie viele Personen sind in den letzten zwanzig Jahren im Zusammenhang mit polizeilichem Gewahrsam in Brandenburg verstorben, aufgeschlüsselt nach Jahr, Staatsangehörigkeit, Ort und Anlass des Gewahrsams, Todesursache sowie Ergebnis strafrechtlicher oder disziplinarrechtlicher Ermittlungen? 2. Wie viele dieser Fälle standen im Zusammenhang mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs (z. B. Fixierung, Fesselung, Reizstoffsprühgerät, Taser)? 3. In wie vielen Fällen wurden Videoaufzeichnungen gesichert und ausgewertet? 4. Finden Untersuchungen solcher Fälle durch externe, unabhängige Stellen statt, welche Behörde entscheidet über den Einsatz Externer und auf welcher Grundlage?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Die Fragesteller berufen sich auf einen Bericht des „Stern“, demzufolge deutschlandweit mindestens 42 Personen in den letzten zehn Jahren in polizeilichem Gewahrsam verstorben seien und Brandenburg laut diesem Bericht keine Zahlen zur Verfügung gestellt habe. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.