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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Krankenhaus - Militärisch nutzbare "Dual-Use-Flächen" und Kapazitäten beim Neubau des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam

16. Juli 2026Dokument 8/3122 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
Dual-Use-FlächenKrankenhausneubauBundeswehrGesundheitssicherstellungsgesetzVerteidigungsfall

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf öffentliche Berichte über sogenannte "Dual-Use-Flächen" beim geplanten Neubau des Klinikums Ernst von Bergmann in Potsdam, die sowohl zivil als auch im Bündnis- oder Verteidigungsfall zur Behandlung verwundeter Soldaten genutzt werden könnten. Genannt wurden unter anderem geschützte Operationsflächen und zusätzliche Bettenkapazitäten. Der Fragesteller thematisiert zudem eine mögliche finanzielle Beteiligung des Bundes oder der Bundeswehr am Neubau.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Klinikum Ernst von Bergmann als kommunaler Schwerpunktversorger, die Landeshauptstadt Potsdam, umliegende Landkreise sowie Patientinnen und Patienten, die auf die zivile Notfall- und Regelversorgung angewiesen sind. Genannt werden außerdem die Landesregierung, der Bund und die Bundeswehr als mögliche Verhandlungspartner.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: welche Gespräche seit dem 1. Januar 2024 zwischen Landesregierung, Potsdam, dem Klinikum, dem Bund und der Bundeswehr stattfanden (Frage 1); welche schriftlichen Zusagen, Absichtserklärungen, Förderanträge oder Vertragsentwürfe vorliegen und welche Beträge in Aussicht gestellt wurden (Frage 2); welche baulichen Bereiche als "Dual-Use-Flächen" ausgelegt werden sollen (Frage 3); welche Gegenleistungen, Belegungs- und Zugriffsrechte mit einer Bundesfinanzierung verbunden wären (Frage 4); wer im Krisen- oder Verteidigungsfall über Nutzung und Patientenpriorisierung entscheidet (Frage 5); welches zusätzliche Personal nötig wäre und wer es finanziert (Frage 6); wie die zivile Versorgung bei militärischer Mitnutzung gesichert werden soll (Frage 7); welche weiteren Krankenhäuser für vergleichbare Dual-Use-Konzepte geprüft werden (Frage 8); welche Bedeutung die Landesregierung dem Gesundheitssicherstellungsgesetz für den Klinikneubau beimisst (Frage 9); ob daraus zusätzliche bauliche oder organisatorische Anforderungen entstehen (Frage 10); und welche Auswirkungen auf vergleichbare Krankenhausstandorte erwartet werden (Frage 11).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage mit elf Einzelfragen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Andreas Kutsche der BSW-Fraktion am 16.07.2026 eingereicht. Die Angaben zu Dual-Use-Flächen, geschützten Operationsflächen, zusätzlichen Bettenkapazitäten und einer möglichen Bundesfinanzierung stammen aus öffentlichen Berichten, auf die sich der Fragesteller bezieht, nicht aus einer bestätigten Antwort der Landesregierung. Das Dokument verweist auf ein "angekündigtes Gesundheitssicherstellungsgesetz" als Hintergrund der Fragen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3122, Wahlperiode 8, eingereicht 16. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.