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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Personalabbau - Personalabbaupotenzial in den obersten und nachgelagerten Landesbehörden

15. Juli 2026Dokument 8/3129 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Dr. Daniela Oeynhausen
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📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion fragt die Landesregierung Brandenburg zum Potenzial für Personalabbau in den obersten Landesbehörden und ihren nachgelagerten Landesämtern. Hintergrund sind laut den Fragestellern strukturelle Deckungslücken im Landeshaushalt und die Pflicht zur Novellierung der Beamtenbesoldung aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die Landesregierung antwortet mit Angaben zu Renteneintritten, geplanten Personalkostenreduzierungen und der Entwicklung der Personalausgaben seit 2016.

👥 Wer ist betroffen?

Oberste Landesbehörden und ihre nachgelagerten Landesämter in Brandenburg, tariflich Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte der Landesverwaltung sowie die Fachministerien (Einzelpläne 02 bis 12).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Welche Möglichkeiten für Personalabbau durch Ruhestand werden gesehen? Wie viele tariflich Angestellte gehen 2027 bis 2032 in Rente? In welchem Umfang werden frei werdende Stellen nicht nachbesetzt? Welche Abbauquote hält die Landesregierung für leistungsneutral vertretbar? Welche Stellenstreichungen sind geplant? Wie hat sich die Stellenzahl 2016 bis 2026 entwickelt? Wie viele Stellen sind aktuell unbesetzt? Auf welcher Grundlage wird der Personalbedarf ermittelt? Wie hoch ist der Anteil der Personalausgaben an der Deckungslücke? Wie hat sich die Personalausgabenquote seit 2016 entwickelt und welchen Zielwert hält die Regierung für tragfähig? Wie löst die Regierung den Konflikt zwischen Besoldungssteigerungen und Einsparpotenzial? Zu welchen Ergebnissen kam die Vollzugs- und Zweckkritik? Wie bewertet die Regierung das Verhältnis von Aufgaben- zu Personalwachstum?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Personalabbau soll sozialverträglich über Altersabgänge und Fluktuation erfolgen, freiwerdende Stellen werden gezielt nicht oder teilweise nachbesetzt. Mit Ausnahme der Kernbereiche (Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Schulen, Finanzämter, Zentrale Bezügestelle) ist bis Ende der Legislaturperiode 2029 eine schrittweise Reduzierung der Personalkosten um 5 % vorgesehen, die Quote gilt einheitlich in allen Ressorts. Eine konkrete, nach Ressorts aufgeschlüsselte Abbauquote ohne Aufgabenwegfall hat die Landesregierung nicht bestimmt. Eine strukturelle Deckungslücke wird von der Landesregierung nicht bestimmt; die Globalen Minderausgaben betragen 2.096,7 Mio. € (2027) und 1.738,9 Mio. € (2028), die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) 5,3 Mrd. € (2027) und 4,9 Mrd. € (2028), entsprechend einer Personalausgabenquote von 31,9 % (2027) und 29,0 % (2028). Die Personalausgabenquote (Hauptgruppe 4) stieg von 23,8 % (2016) auf 25,4 % (Soll 2026), gesamt von 29,1 % auf 29,7 %. Einen allgemeingültigen Zielwert legt die Landesregierung nicht fest. Konkrete Zahlen zu Renteneintritten 2027-2032 und unbesetzten Stellen sind in Anlagen enthalten (teilweise im Dokumenttext als Tabellen abgebildet, z. B. Renteneintritte je Einzelplan). Aus unbesetzten Stellen ergeben sich laut Landesregierung keine zusätzlichen Einsparpotenziale. Der Personalzuwachs 2016-2026 wird mit der Stärkung von Landespolizei, Justizverwaltung und Bildungsbereich begründet; eine Statistik zur Unterscheidung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben als Grund für neue Stellen liegt nicht vor. Ergebnisse der Vollzugs- und Zweckkritik liegen als Daueraufgabe vor, schlagen sich in Organisationsabläufen nieder; konkrete gestrichene Aufgaben werden nicht benannt.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Andreas Galau und Dr. Daniela Oeynhausen), Drucksache 8/2993. Die Landesregierung (Minister der Finanzen) hat vollständig geantwortet. Die Fragesteller verweisen in einer Fußnote auf einen Zeitungsartikel vom 03.05.2026 zu Äußerungen der Landesregierung. Genannte Zahlen: Personalkostenreduzierung um 5 % bis 2029 in den Nicht-Kernbereichen; Globale Minderausgaben 2.096,7 Mio. € (2027) und 1.738,9 Mio. € (2028); Personalausgaben Hauptgruppe 4 von 5,3 Mrd. € (2027) und 4,9 Mrd. € (2028); Personalausgabenquote Hauptgruppe 4 von 23,8 % (2016) auf 25,4 % (Soll 2026); detaillierte Ist-Personalausgaben für Beamte (Gruppe 421/422) und Tarifbeschäftigte (Gruppe 427/428) von 2016 bis Soll 2026. Weitere Detailzahlen zu Renteneintritten und unbesetzten Stellen befinden sich in den Anlagen 1-3.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3129, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.