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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Droge - Drogenhandel und -konsum in Brandenburgs Justizvollzug

15. Juli 2026Dokument 8/3130 · WP 8Brandenburg
Michael Hanko, Lena Kotré
DrogenhandelJustizvollzugBetäubungsmittelgesetzHaftanstaltenPrävention

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion befasst sich mit Drogenkonsum und -handel in den Justizvollzugsanstalten (JVA) des Landes Brandenburg. Es werden Daten zu Gefangenen mit Drogendelikten, zu Drogentests, medizinischen Notfällen sowie zu den Kosten von Präventionsmaßnahmen erfragt. Die Landesregierung antwortet, dass viele der erfragten Daten statistisch nicht erfasst werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Justizvollzugsanstalten in Brandenburg (u.a. Brandenburg an der Havel, Cottbus-Dissenchen, Neuruppin-Wulkow, Luckau-Duben), die dort inhaftierten Personen sowie die Vollzugsbeamten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: welcher Anteil der aktuell und von 2021 bis 2025 Inhaftierten eine Strafe wegen Drogendelikten bzw. Drogenhandels absitzt (aufgeschlüsselt nach Delikt, Tatort, Nationalität, Geschlecht, Alter, Strafe); welcher Anteil der wegen Drogendelikten Verurteilten eine ausländische Staatsangehörigkeit hat (seit 2009); wie viele Inhaftierte seit 2021 jährlich positiv auf illegale Substanzen getestet wurden; welcher Anteil ehemals Inhaftierter während oder nach der Haft wegen eines Drogendelikts verurteilt wurde; wie viele drogenbezogene medizinische Notfälle jährlich auftreten und welche Kosten dabei entstehen (seit 2009); welche Kosten für medizinische Behandlung, Beratung und Therapie substanzabhängiger Insassen jährlich anfallen (seit 2009); welche Kosten jährlich für anstaltliche Präventionsmaßnahmen wie Drogentests, Zellendurchsuchungen und Spürhunde entstehen; wie viele Arbeitsstunden der Vollzugsbeamten dafür anfallen; sowie ob die JVA Brandenburg an der Havel ihre Fenster stärker vergittert als andere JVA-Standorte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Der Anteil der Strafgefangenen mit Straftaten nach dem BtMG lag zum Stichtag 31. März bei 8,5% (2021), 10,1% (2022), 9,6% (2023), 8,8% (2024) und 10,8% (2025), mit altersdifferenzierten Zahlen laut Statistik StV 6. Weitere Kriterien wie Tatort, Nationalität, Geschlecht oder Handel speziell werden nicht erfasst. Zur ausländischen Staatsangehörigkeit Verurteilter, zur Zahl positiver Drogentests, zu Rückfällen ehemals Inhaftierter sowie zu Kosten und Häufigkeit drogenbezogener medizinischer Notfälle liegen laut Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Für Drogentests, den Betrieb von zwei Ionenmobilitätsspektrometern und die Haltung von Rauschgiftspürhunden werden jährlich rund 100.000 Euro aufgewendet. Zur Frage der Fenstervergitterung antwortet die Landesregierung, dass eine Feinvergitterung der Haftraumfenster, wie teils bereits in der JVA Brandenburg an der Havel umgesetzt, derzeit auch in den anderen Justizvollzugsanstalten des Landes nachgerüstet wird, um die Weitergabe unerlaubter Gegenstände wie Betäubungsmittel zu verhindern.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Michael Hanko und Lena Kotré eingereicht (Drucksache 8/3008) und von der Landesregierung, namens des Ministers der Justiz und für Digitalisierung, in Drucksache 8/3130 beantwortet. Die Landesregierung nennt für Präventionsmaßnahmen (Drogentests, Ionenmobilitätsspektrometer, Rauschgiftspürhunde) jährliche Kosten von ca. 100.000 Euro. Zu mehreren Fragen (ausländische Staatsangehörigkeit Verurteilter seit 2009, Zahl der Drogentests seit 2021, Rückfälle ehemals Inhaftierter, medizinische Notfälle und Behandlungskosten seit 2009) erklärt die Landesregierung, dass keine entsprechenden Statistiken geführt werden und ihr dazu keine Erkenntnisse vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3130, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.