❓ Krankenhaus - Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg – Wird der angekündigte Krankenhausplanungsprozess noch eingehalten?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert die Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg auf Grundlage des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes (BbgKHEG) und des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Er verweist darauf, dass der von der Landesregierung angekündigte Zeitplan für Gebietskonferenzen und den Fünften Krankenhausplan mehrfach geändert wurde, während gleichzeitig an mehreren Krankenhausstandorten bereits Strukturentscheidungen bekannt gegeben oder umgesetzt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Die Landesregierung bzw. das Gesundheitsministerium Brandenburg, die Landeskonferenz für Krankenhausplanung, sowie konkret genannte Kliniken: das Evangelische Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow (Schließung der stationären Pädiatrie), das St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und das Klinikum Ernst von Bergmann (Veränderungen der Leistungsangebote).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt die Landesregierung unter anderem: ob der ursprünglich angekündigte Ablauf der Krankenhausplanung (Leistungsgruppenprüfung, Versorgungsanalysen, Gebietskonferenzen, Landeskonferenz, Fünfter Krankenhausplan) unverändert gilt und welche Änderungen ggf. vorgenommen wurden; welche Gründe zur mehrfachen Verschiebung des Zeitplans führten und welche Verfahrensschritte abgeschlossen bzw. offen sind; was mit der vom Ministerium genannten „konsequenten Reaktion auf eine Entwicklung, die jetzt konkret wird“ gemeint ist und auf welcher fachlichen Grundlage diese Einschätzung beruht; welche Bedeutung den Gebietskonferenzen und der Landeskonferenz noch zukommt, wenn Strukturentscheidungen bereits vorher bekannt gegeben werden; für welche seit dem 1. Januar 2026 bekannten Schließungen, Leistungseinschränkungen, -verlagerungen oder Kooperationen das Ministerium vorab in Abstimmungsprozesse eingebunden war (aufgeschlüsselt nach Krankenhaus, Maßnahme, Art der Beteiligung); auf welcher gesetzlichen Grundlage solche Abstimmungen vor Abschluss der Krankenhausplanung erfolgen; wann das Ministerium über die Pädiatrie-Schließung in Ludwigsfelde-Teltow und die Veränderungen zwischen St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und Klinikum Ernst von Bergmann informiert wurde, wann die Entscheidungen fielen und welche Prüfungen vorab stattfanden; welche weiteren Strukturveränderungen dem Ministerium bekannt sind oder sich in Abstimmung befinden; wie die Landesregierung unternehmerische Entscheidungen der Träger von Maßnahmen der Reformumsetzung abgrenzt; und wie sie die Vereinbarkeit der aktuellen Vorgehensweise mit dem angekündigten transparenten, beteiligungsorientierten Verfahren bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Fragetext zitiert der Fragesteller eine öffentliche Äußerung des Gesundheitsministeriums, wonach die aktuellen Strukturentscheidungen eine „konsequente Reaktion auf eine Entwicklung, die jetzt konkret wird“ seien und mit dem Ministerium abgestimmt worden seien.
⚡ Einordnung
Eingereicht von André von Ossowski (WfB-Gruppe) am 17.07.2026, ausgegeben am 20.07.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Der Fragesteller benennt als Bezugspunkte das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG) und das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sowie als Beispiele die Schließung der stationären Pädiatrie am Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow und Veränderungen der Leistungsangebote zwischen St. Josefs-Krankenhaus Potsdam und Klinikum Ernst von Bergmann. Laut Fragesteller hat das Gesundheitsministerium öffentlich erklärt, die Strukturentscheidungen seien eine „konsequente Reaktion auf eine Entwicklung, die jetzt konkret wird“ und mit dem Ministerium abgestimmt.