❓ Krankenhaus - Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg: Vorgriffe auf den Fünften Krankenhausplan und Steuerungsfunktion der Landesregierung
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert die Umsetzung der Krankenhausreform in Brandenburg, die auf dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beruht. Laut Fragesteller hat sich der Zeitplan für Gebietskonferenzen und das Inkrafttreten des Fünften Krankenhausplans mehrfach verschoben, während gleichzeitig bereits Schließungen von Fachabteilungen, Leistungsverlagerungen und andere Strukturmaßnahmen an Krankenhausstandorten umgesetzt würden. Der Fragesteller verweist darauf, dass sich der zuständige Landtagsausschuss (AASGZ) deshalb in einer Sondersitzung mit der Situation befassen werde.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhäuser und Krankenhausträger in Brandenburg, insbesondere Standorte mit Fachabteilungsschließungen oder Leistungsverlagerungen, sowie Beschäftigte und Mitarbeitervertretungen/Betriebsräte der betroffenen Häuser; zuständig ist das Gesundheitsministerium (MASGZ).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: ob der ursprünglich angekündigte Planungsprozess für den Fünften Krankenhausplan eingehalten wird; wie die Landesregierung bereits laufende Strukturentscheidungen vor Abschluss der Planung erklärt; welche Bedeutung Regional- und Landeskonferenzen noch haben, wenn Entscheidungen vorab abgestimmt werden; welche Steuerungsbefugnisse das Ministerium gegenüber Krankenhausträgern wahrnimmt; welche Strukturmaßnahmen seit dem 1. Januar 2025 mit dem Ministerium abgestimmt wurden (aufgeschlüsselt nach Krankenhaus, Maßnahme, Zeitpunkt, Beteiligung); welche Maßnahmen zurückgestellt wurden; ob und wie Betriebsräte/Mitarbeitervertretungen einbezogen wurden; und welche Strukturmaßnahmen dem Landtag oder Ausschuss seit dem 1. Januar 2025 mitgeteilt wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht von Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) am 19.07.2026. Der Fragesteller verweist auf frühere eigene Kleine Anfragen (Drucksachen 8/2379, 8/2907, 8/2962, 8/3049, 8/3103, 8/3122) und einen Antrag (Drucksache 8/2889) zum selben Themenkomplex. Der Fragesteller zitiert eine öffentliche Äußerung einer Person namens Wilke (laut rbb24-Quelle vom Juli 2026), wonach Anpassungen „im Vorgriff auf das, was am Ende bei der Krankenhausplanung rauskommt“ passierten, sowie eine Aussage des Ministeriums, Strukturentscheidungen seien „eine konsequente Reaktion auf eine Entwicklung, die jetzt konkret wird“ – beide Zitate sind als Zitate des Ministeriums bzw. der genannten Person gekennzeichnet, nicht als eigene Feststellung der Landesregierung in diesem Dokument. Der Fragesteller nennt den 1. Januar 2025 als Stichtag für die abgefragten Strukturmaßnahmen.