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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Medizinische Versorgung - Ärztliche Versorgung von erwachsenen Menschen mit Behinderung

19. Juli 2026Dokument 8/3135 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
Medizinische BehandlungszentrenMenschen mit Behinderungärztliche VersorgungGesundheitsversorgungVersorgungslücken

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die medizinische Versorgung erwachsener Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Brandenburg. Im Mittelpunkt stehen die Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB), die laut Fragesteller die ambulante Regelversorgung ergänzen und Versorgungslücken für diese Zielgruppe schließen sollen. Der Fragesteller verweist darauf, dass MZEB-Standorte in Beelitz (2019), Luckau (2022) und Bernau (2025) eröffnet wurden.

👥 Wer ist betroffen?

Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen sowie die MZEB-Standorte Beelitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark), Luckau (Landkreis Dahme-Spreewald) und Bernau (Landkreis Barnim).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung: 1) wie sie das aktuelle Versorgungsangebot für Menschen mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung bewertet; 2) wie viele MZEB aktuell in Brandenburg an welchen Standorten in Betrieb sind; 3) welche fachlichen Schwerpunkte an welchem Standort bedient werden sollen; 4) welche Zugangsvoraussetzungen (z. B. Grad der Behinderung oder Merkzeichen) an den Standorten galten oder gelten; 5) ob der Betrieb des MZEB Luckau und des MZEB Beelitz eingestellt wurde und, falls ja, aus welchen Gründen; 6) wie die Landesregierung die Versorgungslage in Brandenburg verbessern will.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt aus, dass MZEB analog zu Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) interdisziplinär und unter ärztlicher Leitung arbeiten und neben medizinischen auch psychologische, therapeutische und psychosoziale Leistungen anbieten. Rechtliche Grundlage sei das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Laut Aussage betroffener Menschen mit Behinderungen, die der Fragesteller wiedergibt, seien derzeit weder das MZEB Beelitz noch das MZEB Luckau in Betrieb.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Andreas Kutsche der BSW-Fraktion am 19.07.2026 (ausgegeben am 20.07.2026). Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor. Die Angabe, dass das MZEB Beelitz und das MZEB Luckau derzeit nicht in Betrieb seien, stützt sich laut Dokument auf Aussagen betroffener Menschen mit Behinderungen, nicht auf eine Bestätigung der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3135, Wahlperiode 8, eingereicht 19. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.