❓ Datenhandel - Datenkauf und -nutzung von Datenhändlern durch die Polizei Brandenburg?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller nimmt Bezug auf Medienberichte von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk, wonach das Landeskriminalamt Brandenburg bei der Aufklärung von Straftaten auf Daten kommerzieller Datenhändler zurückgegriffen habe. Auf eine frühere mündliche Anfrage habe die Landesregierung geantwortet, dass vor allem im Rahmen der Bekämpfung von Cyber- und Wirtschaftskriminalität Daten von kommerziellen Datenhändlern, etwa Wirtschaftsauskunfteien, genutzt würden, die Informationen zu Firmen und Firmengeflechten gebündelt anbieten. Den Bezug personenbezogener Standort- oder Handy-Daten von sogenannten „Databrokern“ habe die Landesregierung laut Fragesteller ausgeschlossen.
👥 Wer ist betroffen?
Die Polizei Brandenburg (Landeskriminalamt), die Landesregierung Brandenburg sowie kommerzielle Datenhändler und Wirtschaftsauskunfteien, deren Daten genutzt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: seit wann die Landesregierung solche Daten kauft; in wie vielen Verfahren 2020-2025 jeweils Daten gekauft oder genutzt wurden; warum nicht auf klassische Register wie Handelsregister oder Unternehmensregister zurückgegriffen wird; was die Landesregierung unter „gebündelten Angeboten“ versteht; wie die Rechtskonformität dieser Angebote sichergestellt wird; welche konkreten Daten gekauft wurden; von welchen Datenhändlern pro Jahr Daten gekauft wurden; wie hoch die Kosten dafür pro Jahr (2020-2025) waren; unter welchem Haushaltstitel diese Kosten verbucht wurden; und welche Straftatbestände den zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren zugrunde lagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage mit zehn Fragen; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Fragetext wird jedoch eine frühere Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage zitiert, wonach vor allem im Rahmen der Bekämpfung von Cyber- und Wirtschaftskriminalität Daten von kommerziellen Datenhändlern, beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien, genutzt würden, die Informationen zu Firmen bzw. Firmengeflechten gebündelt anbieten. Der Bezug personenbezogener Standort- und/oder Handy-Daten von „Databrokern“ sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistern, die solche Daten zu Online-Werbezwecken gesammelt oder weiterverkauft haben, seien laut dieser früheren Antwort ausgeschlossen worden.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Niels-Olaf Lüders (BSW-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg. Eine Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage selbst liegt im Dokument nicht vor. Der Fragesteller verweist auf eine frühere, im Dokument nicht näher datierte mündliche Anfrage und zitiert daraus die Antwort der Landesregierung zur Nutzung von Daten kommerzieller Datenhändler im Bereich Cyber- und Wirtschaftskriminalität sowie zum Ausschluss des Bezugs personenbezogener Standort- und Handy-Daten.