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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Windenergie - Vorlage und Auswertung von Einspeiseprotokollen im Zusammenhang mit bestehenden und geplanten Windenergieanlagen in Königs Wusterhausen

17. Juli 2026Dokument 8/3138 · WP 8Brandenburg
Benjamin Filter
WindenergieanlagenEinspeiseprotokolleRedispatchMarktstammdatenregisterImmissionsschutz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft bestehende und geplante Windenergieanlagen im Bereich Königs Wusterhausen. Die Fragesteller wollten wissen, welche Anlagen es gibt, welche Behörden zuständig sind und ob Einspeise-, Betriebs- oder Abschaltprotokolle sowie Auswertungen zu Einspeisemengen, Stillstandzeiten und Entschädigungszahlungen bei Landesbehörden vorliegen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Königs Wusterhausen sowie die Gemeinden Spreenhagen und Gosen-Neu Zittau, die dort ansässigen Betreiber von Windenergieanlagen, das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde sowie beteiligte Netzbetreiber.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wurde unter anderem: Welche bestehenden Windenergieanlagen im Raum Königs Wusterhausen sind der Landesregierung bekannt? Welche Landesbehörden sind für Genehmigung und Überwachung zuständig? Liegen Einspeise-, Betriebs- oder Abschaltprotokolle sowie zusammenfassende Auswertungen zu Einspeisemengen, Stillstandzeiten, Abschaltungen oder Leistungsreduzierungen vor? Welche bundesrechtlichen Vorschriften regeln die Erfassung solcher Daten? Welche Befugnisse haben Landesbehörden, Auskünfte von Betreibern zu verlangen? Welche Möglichkeiten haben Kommunen, solche Daten einzusehen? Sind Abweichungen zwischen prognostizierter und tatsächlicher Einspeisung sowie Entschädigungszahlungen bekannt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung listet laut Energieportal Brandenburg 13 in Betrieb befindliche Windenergieanlagen im Gemeindegebiet Königs Wusterhausen, 8 in Spreenhagen und 3 in Gosen-Neu Zittau (jeweils mit Marktstammdatenregisternummer). Zuständig für Genehmigung und Überwachung nach BImSchG ist das Landesamt für Umwelt (LfU). Eine vollständige Einsicht in Einspeise- oder Betriebsdaten der Betreiber durch Landesbehörden erfolgt grundsätzlich nicht; es besteht keine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Übermittlung vollständiger Betriebs- oder Einspeisedaten an Landesbehörden. Zusammenfassende Auswertungen liegen den Landesbehörden nicht vor. Für zwei Vorhaben mit insgesamt zwölf Windenergieanlagen wurden im Genehmigungsbescheid Abschaltzeiten von Juli bis September zum Schutz von Fledermäusen festgelegt; diese Abschaltungen werden vom Betreiber dokumentiert. Netzbedingte Abregelungen (Redispatch 2.0) werden von den Netzbetreibern dokumentiert und an die Bundesnetzagentur übermittelt, die sie u. a. über die Plattform SMARD veröffentlicht. Zu konkreten Einspeisemengen, Abweichungen zwischen Prognose und tatsächlicher Einspeisung sowie zu Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Hingewiesen wird zudem auf den „EnergieMonitor Königs Wusterhausen“, ein von der Stadt Königs Wusterhausen mit der e.dis Netz GmbH erstelltes Online-Tool zu Erzeugungsdaten im Gemeindegebiet.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1112 (Drucksache 8/3013) vom Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion); die vorliegende Drucksache 8/3138 enthält die Antwort der Landesregierung, erarbeitet durch die Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa. Die Landesregierung nennt als Rechtsgrundlagen unter anderem das Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 52 BImSchG für Auskunftsrechte), das EEG, das EnWG, das Marktstammdatenregister nach MaStRV sowie § 6 EEG für kommunale Beteiligungsverträge. Die Landesregierung erklärt, dass ihr zu mehreren abgefragten Punkten (Einspeisemengen, Prognoseabweichungen, Entschädigungszahlungen, zusammenfassende Auswertungen) keine Erkenntnisse bzw. Unterlagen vorliegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3138, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.