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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Windenergie - Staatssekretär des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung stellt gesetzliche Regelung zur Berücksichtigung der Flächen von Bestandsanlagen bei der Ausweisung der Flächenziele nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz in Aussicht

17. Juli 2026Dokument 8/3141 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
WindenergieFlächenzieleRegionalplanungBestandsanlagenWindenergieflächenbedarfsgesetz

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Anrechnung von Flächen bestehender Windenergieanlagen auf die gesetzlich vorgegebenen Flächenziele für Windenergie in Brandenburg. Hintergrund ist eine Äußerung des Staatssekretärs des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) bei der Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel am 15. Juni 2026, in der er ein neues Landesgesetz ankündigte, das vorhandene Flächen und Anlagen beim Gesamtflächenziel von 2,2 % voll berücksichtigen soll.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel, Betreiber bestehender Windenergieanlagen, Kommunen mit Bauleitplänen für Windkraftflächen sowie die für die Flächenplanung zuständigen Landesbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt: 1. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht das Land, um abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 WindBG bestehende Flächen und Anlagen bereits beim Teilflächenziel zum 31.12.2027 anzurechnen? 2. Welchen Regelungsgehalt könnte eine landesrechtliche Regelung haben, damit zur Erreichung des Gesamtziels von 2,2 % bis zum 31.12.2032 alle vorhandenen Flächen und Anlagen voll angerechnet werden können? 3. und 4. Wann soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und innerhalb der Landesregierung abgeschlossen werden, und wann kann der Landtag mit der Einbringung rechnen? 5. Falls keine Gesetzesinitiative geplant ist, wie werden die Aussagen des Staatssekretärs bewertet?

⚡ Einordnung

Die Landesregierung antwortet, dass es nicht möglich ist, abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 WindBG einzelne Anlagen auf das für 2027 vorgegebene Flächenziel von 1,8 % der Landesfläche anzurechnen. Für das Gesamtziel von 2,2 % bis zum 31.12.2032 soll ein neues Landesgesetz sicherstellen, dass Sonderflächen für Windkraftanlagen in Bauleitplänen sowie andere Flächen mit bestehenden Anlagen umfassend angerechnet werden können, sofern geltende Abstands- und Schutzanforderungen eingehalten sind; zugleich soll geregelt werden, wie bereits festgelegte Vorranggebiete in die weitere Planung bis 2032 einbezogen und fortentwickelt werden können. Das Gesetz soll laut Landesregierung im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Landesregierung bestätigt, dass eine entsprechende Gesetzesinitiative geplant ist. Die Anfrage bezieht sich auf die Kleine Anfrage Nr. 1115 (Drucksache 8/3016) sowie auf einen RBB-Beitrag vom 17.06.2026 über die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3141, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.