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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Landeshaushalt - Sparanstrengungen, Fördermittelrisiken und Auswirkungen der amtsangemessenen Alimentation im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa

17. Juli 2026Dokument 8/3142 · WP 8Brandenburg
Kai Berger, Peter Drenske, Steffen John, Tim Zimmermann
LandeshaushaltSparmaßnahmenFördermittelAmtsangemessene AlimentationVerpflichtungsermächtigungen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE) in Brandenburg im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028. Die Fragesteller thematisieren mögliche Sparzwänge, Deckungslücken sowie zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten und Richtern. Die Landesregierung beantwortet einen Teil der Fragen mit konkreten Zahlen, verweigert bei anderen Fragen die Antwort mit Verweis auf laufende interne Abstimmungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa selbst sowie die nachgeordneten Behörden Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) und Landesamt für Mess- und Eichwesen (LME); außerdem Förderprogramme, Investitionsvorhaben, Kommunen und Beschäftigte im Geschäftsbereich des Ministeriums.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erfragen unter anderem: die Höhe der geplanten globalen Minderausgabe für 2027/2028, konkrete Spar- und Deckungsvorschläge nach Haushaltstiteln, Finanzierungsrisiken und Deckungslücken, die größten Mittelaufwüchse seit 2021, die Entwicklung der Haushaltsreste seit 2019, aktuelle Rücklagen und deren Zweckbindung, Verpflichtungsermächtigungen 2027-2030, geplante Kürzungen bei Förderprogrammen und Kommunalprojekten, Verzögerungen bei Fördermittelauszahlungen, zusätzliche Haushaltsbelastungen durch die Alimentationsrechtsprechung, mögliche Stellenstreichungen und Einstellungsstopps, unbesetzte Stellen und altersbedingte Personalabgänge, als verzichtbar eingestufte Ausgaben, Zielerreichung von Förderprogrammen seit 2021, externe Evaluationen der Verwaltungsprozesse sowie die Auswirkungen einer Haushaltssperre von 5, 10 bzw. 20 Prozent und Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung Brandenburgs.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung lehnt die Beantwortung mehrerer Fragen (u.a. zu Minderausgaben, Deckungsvorschlägen, Finanzierungsrisiken, geplanten Kürzungen bei Förderprogrammen, Konsolidierungsmaßnahmen durch Alimentationskosten, verzichtbaren Ausgaben) mit Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und den noch nicht abgeschlossenen Haushaltsaufstellungsprozess 2027/2028 ab. Beantwortet wird u.a.: Für 2025 wurden Ausgabereste von 25.565.964,74 Euro gebildet (davon 25.353.214,74 Euro aus zweckgebundenen Einnahmen); Rücklagen bestehen in Höhe von 571.778,49 Euro (Personalbudget), 280.230,62 Euro (Langzeitkonten) und 2.063.868,03 Euro (Verwaltungsbudget); zum 01.06.2026 waren im Ministerium acht, im LME sechs und im LBGR elf Stellen vorübergehend unbesetzt; in den kommenden drei Jahren (01.07.2026-30.06.2029) werden 29 Beschäftigte altersbedingt ausscheiden (27 im Ministerium, 2 im LBGR); eine Aufschlüsselung nach Abteilungen/Referaten wird aus Datenschutzgründen abgelehnt; laut Landesregierung hat keines der seit 2021 laufenden Förderprogramme die festgelegten Zielvorgaben verfehlt, eine abschließende Bewertung sei aber erst nach Laufzeitende möglich; bei einer Haushaltssperre würden laut Landesregierung typischerweise Förderprogramme eingeschränkt, Investitionen verschoben, Stellen nicht nachbesetzt und EU-/Bundesmittel könnten verfallen.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Kai Berger, Peter Drenske, Steffen John, Tim Zimmermann), Drucksache 8/3018. Die Landesregierung (Ministerin für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa) hat geantwortet, verweigert jedoch mehrere Antworten mit Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung bzw. den laufenden Haushaltsaufstellungsprozess. Verwiesen wird auf die Drucksache 8/2543 (Kleine Anfrage 945) sowie auf die Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen zum 30.06.2026 gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 1 Haushaltsgesetz 2025/2026. Ein Kabinettsbeschluss zum Haushaltsplanentwurf wird für Anfang September angegeben (im Dokument mit Jahresangabe 2006, vermutlich Tippfehler für 2026). Die Landesregierung verweist zudem auf den Endbericht der „Durchführungsanalyse des EFRE/JTF-Programms Brandenburg 2021-2027“ mit Stand 31.12.2024.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3142, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.