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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Krankenhaus - Hitzeschutz und Klimatisierung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe

23. Juli 2026Dokument 8/3146 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
HitzeschutzKlimatisierungKrankenhäuserPflegeeinrichtungenEingliederungshilfe

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Schutz vor hohen Raumtemperaturen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Brandenburg. Die Fragesteller verweisen darauf, dass Hitze laut Bundesgesundheitsministerium besonders für ältere, pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen gesundheitliche Risiken birgt, und dass laut einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts aus dem Jahr 2024 viele Kliniken keine ausreichende Klimatisierung hätten. Sie fragen nach Regelungen, Kontrollen, Förderprogrammen und Statistiken zu hitzebedingten Vorfällen in Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Patienten und Bewohner von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Brandenburg, insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Intensiv-, Geriatrie- und Onkologiepatienten, Schwangere und Neugeborene, sowie das dort beschäftigte Personal.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen u. a. wissen: welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelungen zum Hitzeschutz in Brandenburg gelten; welche Temperatur- und Belüftungsanforderungen für verschiedene Raumtypen bestehen; ob verbindliche Höchsttemperaturen analog zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten geplant sind; wie oft Temperaturen über 35°C in Arbeitsräumen aufgetreten sind und welche Meldepflichten bestehen; ob die DGUV/DIN-Empfehlung von 22–26°C in Patientenzimmern kontrolliert wird; welche Beschwerden seit 2023 bei Behörden eingingen; ob Daten zu hitzebedingten Gesundheitsvorfällen und Sterbefällen seit 2020/2023 vorliegen; welche Effekte die 42 Maßnahmen des Hitzeaktionsplans von 2022 bisher zeigten und warum eine Evaluation erst 2027 erfolgen soll; welche Einrichtungen über Klimaanlagen verfügen; welche Förderprogramme (Land, Bund, Kommunen, EU) zur Klimatisierung es gab oder gibt; warum das Programm „Green Care and Hospital“ (60 Mio. Euro) keine Klimaanlagen förderte; und wie viele Kliniken die Investitionskostenpauschale für Hitzeschutz genutzt haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Text genannte Fakten: Im Auftrag der brandenburgischen Gesundheits- und Klimaschutzministerien wurde 2022 ein Gutachten mit 42 Hitzeschutzmaßnahmen für den Hitzeaktionsplan Brandenburg erstellt. Die Landesregierung legte 2023 das Programm „Green Care and Hospital“ mit einem Fördervolumen von über 60 Millionen Euro auf, das laut Fragestellern Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe, aber keine Klimaanlagen oder vergleichbare Kühlsysteme förderte. Laut einer von den Fragestellern zitierten Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts aus dem Jahr 2024 gaben 81 % der befragten Kliniken an, dass sich die Hitzeschutz-Situation 2024 gegenüber 2023 nicht verbessert habe; als Haupthindernis werden laut dieser Umfrage fehlende finanzielle Mittel genannt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg; eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf ein 2022 im Auftrag der brandenburgischen Gesundheits- und Klimaschutzministerien erstelltes Gutachten zum Hitzeaktionsplan mit 42 Maßnahmen, auf das Landesprogramm „Green Care and Hospital“ (über 60 Mio. Euro, aufgelegt 2023) sowie auf eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts von 2024 und weitere externe Quellen (BMG-Hitzeschutzplan, DGUV 207-017, DIN 1946-4) als Grundlage ihrer Fragen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3146, Wahlperiode 8, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.