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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Impfung - Überprüfung von Impfempfehlungen durch die Landesbehörden

23. Juli 2026Dokument 8/3147 · WP 8Brandenburg
Lars Hünich
ImpfempfehlungSTIKOInfektionsschutzgesetzCOVID-19-ImpfstoffeSchwangerschaft

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Rolle der obersten Landesgesundheitsbehörde bei der Übernahme von Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in die öffentliche Impfempfehlung nach § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Fragesteller verweist darauf, dass die STIKO ihre Empfehlungen nach einer veröffentlichten Standardvorgehensweise (SOP) erarbeitet, die eine dokumentierte Risiko-Nutzen-Bewertung und eine wissenschaftliche Begründung vorsieht. Konkreter Anlass ist laut Fragesteller eine Aussage eines Sachverständigen in der 12. Sitzung der Enquete-Kommission 8/1 am 26. Juni 2026, wonach zum Zeitpunkt der Empfehlung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe für Schwangere keine Studie habe genannt werden können, die Sicherheitsbedenken zur Plazentagängigkeit des Wirkstoffs ausgeräumt hätte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die obersten Landesgesundheitsbehörden Brandenburgs, die für die öffentliche Impfempfehlung nach § 20 Abs. 3 IfSG zuständig sind, sowie mittelbar Schwangere, denen COVID-19-mRNA-Impfstoffe empfohlen wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt die Landesregierung: 1) ob es einen geregelten Prüfprozess vor Übernahme einer STIKO-Empfehlung gibt und auf welcher Grundlage dieser beruht; 2) ob ohne eigenen Prüfprozess zumindest eine inhaltliche Sichtung der wissenschaftlichen Begründung und Risiko-Nutzen-Abwägung der STIKO erfolgt; 3) ob geprüft wird, ob die STIKO-SOP-Verfahrensschritte, insbesondere die Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung, eingehalten wurden; 4) ob speziell zur Empfehlung für Schwangere eine gesonderte Prüfung stattfand und auf welcher Grundlage die Empfehlung sonst übernommen wurde; 5) ob den Landesbehörden die wissenschaftlichen Begründungen der STIKO zu COVID-19-Impfempfehlungen vorliegen und archiviert werden; 6) ob die Landesregierung plant, sich STIKO-Unterlagen zum Nichtvorliegen von Sicherheitsbedenken vor der Empfehlung für Schwangere übermitteln zu lassen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von dem Abgeordneten Lars Hünich (AfD-Fraktion). Der Fragesteller verweist auf die STIKO-SOP (Version 3.1 vom 14.11.2018, Stand 02.12.2022) und auf die Aussage eines Sachverständigen in der 12. öffentlichen Sitzung der Enquete-Kommission 8/1 am 26. Juni 2026, wonach zum Zeitpunkt der Empfehlung keine Studie zur Plazentagängigkeit des mRNA-Wirkstoffs bei Schwangeren habe genannt werden können; das Wortprotokoll dieser Sitzung war laut Fragesteller zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht veröffentlicht. Eine Antwort der Landesregierung zu den gestellten Fragen liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3147, Wahlperiode 8, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.