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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Dienstfahrzeug - Personeller Aufwand und Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstreisen der Landesverwaltung

23. Juli 2026Dokument 8/3148 · WP 8Brandenburg
Oliver Skopec
DienstreisenDienstkraftfahrzeugeReisekostenPersonalaufwandHaushaltswirtschaftlichkeit

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller erkundigt sich nach dem Einsatz von Dienstkraftfahrzeugen bei Dienstreisen der Landesverwaltung Brandenburg im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2026. Er verweist darauf, dass nach dem Bundesreisekostengesetz Dienstreisen nur angeordnet werden dürfen, wenn das Dienstgeschäft nicht anders, etwa digital, erledigt werden kann, und dass bei der Durchführung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach der Landeshaushaltsordnung zu beachten seien. Der Fragesteller führt aus, dass regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel wie der öffentliche Personennahverkehr häufig eine wirtschaftliche Durchführung ermöglichten, während der Einsatz eines Dienstkraftfahrzeugs zusätzlichen Personalaufwand verursachen könne.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesverwaltung Brandenburg sowie deren nachgeordnete Dienststellen in den einzelnen Ressorts; ausdrücklich ausgenommen sind der Landesbetrieb Bau (BLB) und der Zentrale Services für Bau und Liegenschaften (ZBB) sowie persönliche Fahrerinnen und Fahrer von Mitgliedern der Landesregierung und Fahrten aus Gründen des Personen- oder Objektschutzes.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Wie viele Dienstreisen wurden im genannten Zeitraum unter Nutzung eines Dienstkraftfahrzeugs durchgeführt? 2) Welche Gründe wurden für die Nutzung eines Dienstkraftfahrzeugs statt regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel dokumentiert, mit Fallzahlen je Grund? 3) In wie vielen Fällen wurde das Fahrzeug von Bediensteten gefahren, die nicht selbst am Dienstgeschäft beteiligt waren, sondern überwiegend Fahrdienste übernahmen, aufgeschlüsselt nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen der Gefahrenen? 4) Wie viele Bedienstete waren mit Durchführung, Organisation, Genehmigung, Disposition, Buchung oder Abrechnung von Dienstreisen befasst, aufgeschlüsselt nach Aufgabenbereich, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen und Vollzeitäquivalenten? 5) Welche Personalkosten entfielen auf die unter Frage 4 genannten Tätigkeiten? Für alle Fragen wird eine tabellarische Darstellung nach Kalenderjahren, Ressorts und nachgeordneten Dienststellen erbeten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Oliver Skopec der BSW-Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten. Der Fragesteller verweist auf § 2 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) und § 7 der Landeshaushaltsordnung (LHO) als rechtliche Grundlagen. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Anfrage sind Fahrten persönlicher Fahrerinnen und Fahrer von Mitgliedern der Landesregierung sowie Fahrten aus Gründen des Personen- oder Objektschutzes.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3148, Wahlperiode 8, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.