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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Geburtshilfe - Geburtshilfliche Versorgung in Brandenburg - Erreichbarkeit, Schließungen und Sicherstellung der Versorgung ab 2028

24. Juli 2026Dokument 8/3149 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
GeburtshilfeKrankenhausplanungErreichbarkeitVersorgungssicherstellungKlinikschließungen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der stationären geburtshilflichen Versorgung in Brandenburg, die sich laut Fragesteller in einem erheblichen Strukturwandel befindet. In den vergangenen Jahren wurden geburtshilfliche Angebote an mehreren Standorten eingestellt, unter anderem in Ludwigsfelde, Forst und Strausberg sowie im Juli 2026 am St. Josefs-Krankenhaus in Potsdam. Der Fragesteller verweist zudem auf eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugrunde gelegte Erreichbarkeitsschwelle von 40 Pkw-Fahrzeitminuten sowie auf Aussagen von Gesundheitsminister René Wilke, der laut einem Tagesspiegel-Interview vom 21. Juli 2026 das Ziel formuliert habe, künftig in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in der Regel mindestens ein geburtshilfliches Angebot und keine Geburtshilfe mehr ohne Kindermedizin vorzuhalten, wobei die Kliniken bis Ende 2027 Klarheit über die Planung ab 1. Januar 2028 haben sollen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind werdende Mütter und Familien in ganz Brandenburg, insbesondere in ländlichen Regionen mit langen Anfahrtswegen, sowie die Krankenhäuser und Landkreise bzw. kreisfreien Städte, die von Schließungen geburtshilflicher Standorte betroffen sind oder zusätzliche Geburten aus benachbarten Einzugsgebieten übernehmen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt insgesamt 20 Fragen an die Landesregierung, unter anderem: an welchen Standorten gegenwärtig Geburtshilfe angeboten wird (mit Geburtenzahlen 2023-2025); welche Standorte seit 2015 geschlossen wurden und warum; wie die Schließungen in Ludwigsfelde, Forst, Strausberg und Potsdam bewertet werden; welche Kliniken die Versorgung übernehmen und über welche Kapazitäten sie verfügen; welche Erreichbarkeitskriterien die Landesregierung bei der Krankenhausplanung zugrunde legt; welche Gemeinden mehr als 30/40/45/60 Fahrzeitminuten von der nächsten Geburtshilfe entfernt liegen; ob vor den Schließungen Auswirkungsanalysen durchgeführt wurden; wie das Ministerziel von „mindestens einem Angebot je Landkreis“ und „keine Geburtshilfe ohne Kindermedizin“ konkretisiert wird; welche Standorte als gefährdet gelten; und wie die Planung ab 1. Januar 2028 konkret aussehen soll.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Zusammenhang mit Sicherstellungszuschlägen für die Geburtshilfe zugrunde gelegte Erreichbarkeitsschwelle, wonach eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung vorliegen kann, wenn durch eine Standortschließung für mindestens 5.000 zusätzliche Einwohner Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus entstehen. Zitiert wird zudem ein Interview von Gesundheitsminister René Wilke im Tagesspiegel vom 21. Juli 2026, in dem er als Ziel nennt, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in der Regel mindestens ein geburtshilfliches Angebot und keine Geburtshilfe mehr ohne Kindermedizin vorzuhalten, sowie dass die Kliniken im Laufe des kommenden Jahres Klarheit über die Planung ab 1. Januar 2028 erhalten sollen. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3149, Wahlperiode 8, eingereicht 24. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.