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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Politische Straftat - Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" (PMK-rechts) - II. Quartal 2026

24. Juli 2026Dokument 8/3153 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
Politisch motivierte KriminalitätRechtsextremismusGewalttatenHasskriminalitätVerfassungsschutz

📋 Worum geht es?

Der Abgeordnete Andreas Noack (SPD) fragt die Landesregierung nach der Zahl der Straf- und Gewalttaten, die im II. Quartal 2026 (April bis Juni) in Brandenburg dem Deliktsbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) zugeordnet wurden. Der Fragesteller verweist dabei auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 16. April 2026 sowie auf einen Einstufungsvermerk der Verfassungsschutzbehörden vom 14. August 2025, in dem die Partei AfD und ihr Landesverband Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden. Der Fragesteller führt zudem an, die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in Brandenburg sei laut dieser Pressemitteilung von 3.085 (2023) auf 3.557 (2025) gestiegen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg (Innenministerium, Sicherheitsbehörden), Opfer von im Dokument thematisierten Straftaten sowie die im Text genannte Partei AfD und deren Landesverband Brandenburg, die laut dem zitierten Einstufungsvermerk der Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) wie viele Straftaten im Bereich PMK-rechts im II. Quartal 2026 monatsweise registriert wurden, aufgeschlüsselt nach Gewalttaten, terroristischen Straftaten, Störungen der Totenruhe, Bildung krimineller Vereinigungen und sonstigen Straftaten; 2) Details zu den Gewalttaten (Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland und Alter der Opfer, Tatverdächtige, Straftatbestand, Kurzsachverhalt, extremistischer Charakter, Zuordnung zu Hasskriminalitäts-Kategorien); 3) ob terroristische Straftaten im Bereich PMK-rechts bekannt sind und deren Details; 4) ob Störungen der Totenruhe im Bereich PMK-rechts bekannt sind und deren Details; 5) ob Gründungen terroristischer oder krimineller Vereinigungen im Bereich PMK-rechts bekannt sind sowie Erkenntnisse zu Vernetzungen mit anderen rechten Strukturen; 6) aus welchen Delikten sich die „sonstigen Straftaten“ zusammensetzen, mit gesonderter Aufschlüsselung von Nötigung und Bedrohung; 7) wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten bis zum 30. April 2026 eingingen; 8) Details zu den nachgemeldeten Gewalttaten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von dem Abgeordneten Andreas Noack (SPD-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Der Fragesteller verweist auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 16. April 2026 sowie auf einen am 14. August 2025 veröffentlichten, 142-seitigen Einstufungsvermerk der Verfassungsschutzbehörden, demzufolge die AfD und ihr Landesverband Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden. Laut der vom Fragesteller zitierten Pressemitteilung ist die Zahl gewaltorientierter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten in Brandenburg von 3.085 im Jahr 2023 auf 3.557 im Jahr 2025 gestiegen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3153, Wahlperiode 8, eingereicht 24. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.