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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Weltgesundheitsorganisation - Mögliche Auswirkungen eines WHO-Gesundheitsnotstands im Zusammenhang mit dem Klimawandel auf Meinungsfreiheit, digitale Plattformen und Handlungsspielräume des Landes Brandenburg

21. Juli 2026Dokument 8/3155 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
Digital Services ActMeinungsfreiheitGesundheitsnotstandKlimawandelOnline-Plattformen

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller bezieht sich auf eine Forderung der „Paneuropäischen Kommission Klima und Gesundheit“, eines Beratungsgremiums der WHO, vom 17. Mai 2026, einen internationalen Gesundheitsnotstand wegen des Klimawandels auszurufen, verbunden mit verstärkten Maßnahmen gegen sogenannte „Klima-Desinformation“. Der Fragesteller sieht darin mögliche Auswirkungen auf den europäischen Digital Services Act (DSA) und auf Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit und fragt die Landesregierung nach ihrer Einschätzung sowie nach Handlungsspielräumen des Landes Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen wären laut Fragestellung große und sehr große Online-Plattformen, die Landesregierung Brandenburg sowie die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit der Bürger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Forderung der Kommission an die WHO? Wie bewertet sie die Einstufung des Klimawandels als Gesundheitsnotstand? Welche Auswirkungen könnte der DSA (Art. 36) im Krisenfall auf Online-Plattformen haben? Ergäben sich daraus erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gegenüber digitalen Plattformen? Welche Handlungsspielräume hätte Brandenburg gegenüber EU-Kommissionsmaßnahmen? Wie könnte die Landesregierung auf Bundes- oder EU-Ebene Einfluss nehmen? Hat sie sich bereits positioniert? Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte Brandenburg gegen unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit? Wie will sie Grundrechte in Krisenszenarien sicherstellen? Plant sie eine Positionierung im Bundesrat?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, ihr lägen zur Forderung der Kommission keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Kenntnisse vor. Sie teilt die Auffassung, dass der Klimawandel ein enormes Gesundheitsrisiko darstellt, und verweist auf das Klimaanpassungsgesetz des Bundes sowie die Klimaanpassungsstrategie Brandenburgs, in der Gesundheit als Handlungsfeld festgeschrieben ist. Die Regelungen des Art. 36 DSA zu Krisenszenarien beträfen laut Landesregierung nur sehr große Online-Plattformen; für große Online-Plattformen ergäben sich keine Auswirkungen. Die EU-Kommission könne gemäß Art. 36 Abs. 1 DSA sehr große Online-Plattformen zu Bewertungen, gezielten Maßnahmen und Berichterstattung verpflichten, wobei die Wahl der konkreten Maßnahmen bei den Anbietern verbleibe. Eigene Zuständigkeiten oder Handlungsspielräume Brandenburgs im Verfahren nach Art. 36 DSA bestünden nicht. Möglichkeiten zur Einflussnahme sieht die Landesregierung über die Europaministerkonferenz, den Europäischen Ausschuss der Regionen und den Bundesrat (Art. 23 Abs. 2 GG). Eine Positionierung gegenüber Bundesregierung oder EU-Institutionen zu diesem Thema sei bislang nicht erfolgt. Rechtsschutz gegen Maßnahmen nach Art. 36 DSA richte sich nach unionsrechtlichen Vorschriften; die Landesregierung könne nicht unmittelbar gegen solche Maßnahmen vorgehen. Eigene Prüfungs- oder Entscheidungskompetenzen Brandenburgs zum Schutz der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit im Rahmen des Art. 36 DSA bestünden nicht. Derzeit bestünden keine Planungen für eine Positionierung im Bundesrat zu diesem Thema.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erteilt vom Minister der Justiz und für Digitalisierung. Die Landesregierung verweist auf das Klimaanpassungsgesetz des Bundes und die Klimaanpassungsstrategie Brandenburgs. Als Rechtsgrundlage wird Art. 36 DSA sowie Art. 23 Abs. 2 GG genannt. Die Landesregierung stellt fest, dass eigene Zuständigkeiten oder Handlungsspielräume Brandenburgs im Verfahren nach Art. 36 DSA nicht bestehen und eine Positionierung gegenüber Bund oder EU zu diesem Thema bislang nicht erfolgt ist. Die Einschätzung des Klimatologen Jochem Marotzke zur Forderung nach einem Klimanotstand wird im Dokument als Zitat des Fragestellers aus einem MDR-Interview wiedergegeben, nicht als Position der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3155, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.