❓ Einbürgerung - Nachfrage zum Faktischen Einbürgerungsstopp in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller stellt eine Nachfrage zu einer früheren Kleinen Anfrage (1086, Drucksache 8/2883), in der die Landesregierung mitgeteilt hatte, dass Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte der Fachaufsicht geschäftsstatistische Aufzeichnungen übermitteln, die nicht veröffentlicht werden. Der Fragesteller vermutet daher, dass dem für die Fachaufsicht zuständigen Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) unveröffentlichte Einbürgerungsstatistiken vorliegen, und fragt nach deren Inhalt sowie nach übermittelten Bearbeitungszeiten und Personalmangel.
👥 Wer ist betroffen?
Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das für die Fachaufsicht zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1. Welchen konkreten und vollständigen Inhalt haben die von den Staatsangehörigkeitsbehörden in den Jahren 2020 bis 2025 im Wege der Unterrichtung an die Fachaufsicht übermittelten Auswertungen und geschäftsstatistischen Aufzeichnungen? 2. Welche durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wurden dabei gegebenenfalls übermittelt? 3. Welcher Personalmangel wurde dabei gegebenenfalls übermittelt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2020 bis 2025 keine Auswertungen oder geschäftsstatistischen Aufzeichnungen übermittelt haben. Sie haben die Fachaufsicht in den Jahren 2021 bis 2025 lediglich durch Beantwortung von Fragen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres informiert, etwa zur Anzahl anhängiger staatsangehörigkeitsbehördlicher Verfahren, Rechtsbehelfsverfahren, Einbürgerungen, Beratungsgespräche, neuer Anträge und zum Personaleinsatz am 31. Dezember. Diese Angaben fließen laut Landesregierung größtenteils in die Auskünfte ein, die die Behörden bis zum 1. März jeweils zur Einbürgerungsstatistik an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg melden (gemäß § 36 Absatz 1, 2, 2a, 2b und 4 Staatsangehörigkeitsgesetz); diese Statistiken veröffentlicht das Statistische Bundesamt in der Regel fünf Monate nach Ende des Berichtsjahres. Durchschnittliche Bearbeitungszeiten und Angaben zu Personalmangel wurden der Fachaufsicht laut Antwort in den Jahren 2020 bis 2025 nicht mitgeteilt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) als Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 1086 (Drucksache 8/2883, beantwortet in Drucksache 8/3071) eingereicht. Die Landesregierung widerspricht in ihrer Vorbemerkung der Deutung des Fragestellers, dass unveröffentlichte Statistiken der Fachaufsicht vorlägen, und verweist auf §§ 6, 7 und 19 des Brandenburgischen Statistikgesetzes. Die Antwort wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt namens der Landesregierung erteilt. Die Drucksache ging am 22.07.2026 ein und wurde am 27.07.2026 ausgegeben.