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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Schienenpersonennahverkehr - Nachfrage zur Dringlichen Anfrage Nr. 13 "Auswirkungen der Vollsperrung der Berliner Stadtbahn auf den RE 1"

20. Juli 2026Dokument 8/3159 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
SchienenpersonennahverkehrRE 1FahrplanänderungStadtbahnsperrungBauarbeiten

📋 Worum geht es?

Die Anfrage ist eine Nachfrage zu einer früheren Dringlichen Anfrage über die Auswirkungen der Vollsperrung der Berliner Stadtbahn auf die Regionalexpresslinie RE 1. Der Fragesteller verweist darauf, dass der Fahrdienstleister ODEG noch am 19. Juni 2026 einen inzwischen veralteten Fahrplan mit zwei stündlichen Verbindungen zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin Ostbahnhof veröffentlicht hatte, obwohl laut Fragesteller seit dem 14. Juni 2026 wegen Bauarbeiten am Bahnhof Berlin Köpenick nur noch eine stündliche Verbindung zwischen Erkner und Berlin Ostbahnhof möglich sei. Zudem geht es um die neue S-Bahn-Linie S15 zwischen Berlin Hauptbahnhof und Berlin Gesundbrunnen und deren Bedeutung für die RE-1-Strecke sowie um den Einfluss des Landes Brandenburg auf die DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiberin.

👥 Wer ist betroffen?

Bahnfahrende und Berufspendler auf der Strecke zwischen Frankfurt (Oder), Berlin Ostbahnhof, Potsdam, Brandenburg/Havel und Magdeburg sowie Nutzer der RE-1-Linie im Bereich Erkner/Berlin Köpenick.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1a) Wann die DB InfraGO AG die ODEG über die baubedingte Einschränkung auf eine stündliche Verbindung zwischen Erkner und Berlin Ostbahnhof informiert hat; 1b) wie die Landesregierung bewertet, dass die ODEG am 19. Juni 2026 noch einen veralteten Fahrplan veröffentlicht hatte; 2a) wie sich die neue S-Bahn-Linie S15 auf die Situation der Pendler zwischen Frankfurt (Oder) und Magdeburg auswirkt; 2b) ob die RE-1-Strecke nach der Stadtbahnsanierung dauerhaft über Berlin Gesundbrunnen geführt werden soll; 3) wie das Land Brandenburg als SPNV-Träger Einfluss auf den Bund als Eigentümer der DB InfraGO AG nimmt, um baubedingte Einschränkungen zu reduzieren und Fahrplanänderungen frühzeitig zu kommunizieren; 4) eine Auflistung aller Gespräche zwischen Land Brandenburg und DB AG/DB InfraGO AG im Zeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Mai 2026 mit Themenangabe.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Zu 1a liege ihr die Information nicht vor, wann die DB InfraGO AG die ODEG informiert hat. Zu 1b fordert die Landesregierung vertraglich von allen Eisenbahnverkehrsunternehmen eine zeitgerechte Fahrgastinformation, äußert sich aber nicht zur konkreten Bewertung des Einzelfalls. Zu 2a erhöhe die S15 die Anbindungsresilienz und Erreichbarkeit umgeleiteter Fernverkehrsangebote am Berliner Hauptbahnhof, habe aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Strecke Frankfurt (Oder)–Berlin Ostbahnhof–Potsdam–Brandenburg/Havel–Magdeburg. Zu 2b verneint die Landesregierung, dass die RE-1-Strecke künftig über Berlin Gesundbrunnen geführt werden soll. Zu 3 hat das Land Brandenburg die Verkehrsverbund Berlin GmbH (VBB) als Regieebene für den SPNV beauftragt; im Rahmen dieser Beauftragung sowie in eigenen Gesprächen des Landes finden regelmäßige Gespräche statt, um baubedingte Einschränkungen zu reduzieren. Zu 4 finden regelmäßig Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen Land Brandenburg und DB AG/DB InfraGO AG zu verschiedenen Themen statt; eine Auflistung der einzelnen Gesprächstermine wird jedoch nicht geführt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion, konkret dem Abgeordneten Sven Hornauf, eingereicht und bezieht sich auf die vorherige Drucksache 8/3020 sowie auf eine Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage Nr. 13. Eine vollständige Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Fragesteller stützen ihre Vorbemerkung auf einen von der ODEG veröffentlichten Fahrplan (gültig 14. Juni bis 24. August 2026, abgerufen am 19. Juni 2026), wonach zwei stündliche Verbindungen zwischen Frankfurt (Oder) und Berlin Ostbahnhof vorgesehen gewesen seien; dies ist eine Behauptung der Fragesteller, keine Feststellung der Landesregierung. Zu mehreren Fragen (1a, konkrete Gesprächstermine unter Punkt 4) liegen der Landesregierung laut eigener Aussage keine Informationen vor beziehungsweise werden keine Auflistungen geführt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3159, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.