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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Landeshaushalt - "Versteinerte Kosten" im Landeshaushalt, Einsparpotenziale und die Rückgewinnung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Landesregierung

22. Juli 2026Dokument 8/3161 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen
LandeshaushaltHaushaltsversteinerungPersonalausgabenkommunaler FinanzausgleichBeamtenversorgung

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren, dass ein großer Teil der Ausgaben im Brandenburger Landeshaushalt durch Gesetze, Verträge oder politische Zusagen bereits festgelegt sei und bezeichnen dies als „versteinerte Kosten“. Sie verweisen darauf, dass der Doppelhaushalt 2025/2026 Gesamtausgaben von 16,84 Milliarden Euro (2025) und 17,43 Milliarden Euro (2026) umfasst, wovon nach ihrer Rechnung rund 14,27 bzw. 14,51 Milliarden Euro auf Personal-, Zuweisungs- und Schuldendienstausgaben entfallen. Zusätzlich verweisen die Fragesteller auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin, das ihrer Darstellung nach zu steigenden Versorgungslasten führen könnte, da in Brandenburg rund 200.000 Beschwerdeverfahren von Beamten anhängig seien.

👥 Wer ist betroffen?

Der Landeshaushalt Brandenburg, die Landesregierung, Beamte und Richter im Land (Versorgungsansprüche und Beihilfen), Kommunen (kommunaler Finanzausgleich) sowie Empfänger laufender Zuweisungen und Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) Wie definiert die Landesregierung den Begriff „versteinerte Kosten“ bzw. welche Arbeitsdefinition wird intern verwendet? 2) Wie hoch ist 2025 und 2026 jeweils der Anteil rechtlich gebundener, vertraglich gebundener bzw. faktisch/politisch nur eingeschränkt disponibler Ausgaben? 3) Wie hoch ist der Anteil von Personalausgaben, Versorgungsausgaben, Beihilfen, Zinsausgaben, laufenden Zuweisungen/Zuschüssen, gesetzlich determinierten Sozialausgaben und kommunalen Finanzzuweisungen an den „versteinerten Kosten“ 2025 und 2026? 4) Welche sind die 20 größten „versteinerten“ Ausgabepositionen zum Stichtag 31.05.2026, und welche davon sind seit 2019 nominal am stärksten gestiegen und warum? 5) Wie hat sich der Anteil eingeschränkt disponibler Ausgaben von 2019 bis 2026 je Kategorie entwickelt? 6) Welcher frei disponierbare haushaltspolitische Spielraum verbleibt der Landesregierung 2025 und 2026 in Euro und Prozent?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie den Begriff „versteinerte Kosten“ nicht verwendet und daher keine Definition oder Arbeitsdefinition dafür existiert; eine Untergliederung nach gesetzlichen Verpflichtungen vs. freiwilligen Leistungen wird nicht vorgenommen. Zu den Fragen 3, 5 und 6 legt die Regierung eine Tabelle mit Ist-Ausgaben 2019–2025 und Soll 2026 vor: Personalausgaben stiegen von 2.977,71 Mio. Euro (2019) auf 4.418,94 Mio. Euro (Soll 2026), Versorgungsausgaben von 309,62 auf 680,68 Mio. Euro, laufende Zuweisungen und Zuschüsse von 7.070,55 auf 9.702,48 Mio. Euro, kommunale Finanzzuweisungen von 2.524,01 auf 3.008,57 Mio. Euro. Der Anteil der aufgeschlüsselten Ausgabenbereiche a) bis g) an den bereinigten Gesamtausgaben lag 2019 bei 78,41% und 2025 bei 86,05% (Soll 2026: 84,84%). Zur größten Einzelposition (Personalausgaben ohne Versorgung/Beihilfen) nennt die Regierung als Ursache des Anstiegs fünf Tarif- und Besoldungsanpassungen zwischen 2020 und 2025 mit Erhöhungen von 1,3% bis 5,5%. Zu den kommunalen Finanzzuweisungen verweist die Regierung auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus Artikel 99 der Landesverfassung zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass sich aus der tabellarischen Aufschlüsselung wegen der Komplexität der Haushaltsstrukturen und teilweiser Überschneidungen (z. B. sind Versorgungsausgaben bereits Teil der Personalausgaben) keine validen Rückschlüsse auf tatsächlich begrenzt änderbare Ausgabenpositionen ziehen lassen und dass vielen Ausgaben Erstattungen vom Bund gegenüberstehen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1121 von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen), Drucksache 8/3036; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister der Finanzen erteilt. Die Fragesteller verweisen auf das Haushaltsgesetz 2025/2026, auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 (2 BvL 5/18 u.a., „Beamtenbesoldung Berlin“) sowie auf die frühere Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1051 (Drucksache 8/2803). Die Landesregierung stellt fest, dass sie den Begriff „versteinerte Kosten“ nicht verwendet und keine entsprechende Definition oder Aufschlüsselung nach gesetzlichen vs. freiwilligen Ausgaben führt. Die genannten Zahlen und der Stichtag 31.05.2026 stammen aus der Antwort der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3161, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.