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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Krankenhaus - Krankenhausplanung vor Abschluss der Gebietskonferenzen – ist die Konsolidierung bereits vorentschieden?

27. Juli 2026Dokument 8/3162 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
KrankenhausplanungGeburtsstationenGebietskonferenzenKonsolidierungKrankenhausstruktur

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller bezieht sich auf Aussagen des Gesundheitsministers in einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 24. Juli 2026, wonach die Konsolidierung bei den Geburtsstationen bereits kurz vor dem Abschluss stehe, während die landesweiten Gebietskonferenzen zur Krankenhausplanung erst Ende des Jahres endgültige Klarheit über die künftige Verteilung von Leistungen und Standorten schaffen sollen. Der Fragesteller sieht darin einen möglichen Widerspruch zur zeitlichen und inhaltlichen Funktion des angekündigten Krankenhausplanungsprozesses und fragt, ob wesentliche Strukturentscheidungen bereits vor Abschluss der Gebietskonferenzen getroffen werden.

👥 Wer ist betroffen?

Krankenhäuser in Brandenburg, insbesondere Geburtsstationen und deren Standorte, sowie die Teilnehmer der geplanten Gebietskonferenzen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: wie die Aussage zur fast abgeschlossenen Konsolidierung der Geburtsstationen mit dem erst Ende des Jahres erwarteten Ergebnis der Gebietskonferenzen vereinbar ist; welche Entscheidungen in den Gebietskonferenzen noch ergebnisoffen beraten werden können; welche Entscheidungen zur Konzentration, Verlagerung oder Einstellung von Leistungsangeboten die Landesregierung bereits als abschließend oder faktisch nicht mehr revidierbar betrachtet; ob Ergebnisse der Gebietskonferenzen bereits umgesetzte Strukturentscheidungen noch verändern oder rückgängig machen können; anhand welcher Kriterien die Landesregierung beurteilt, ob ein Konsolidierungsprozess kurz vor dem Abschluss steht; auf Grundlage welcher versorgungsplanerischen Prüfungen der Minister zu seiner Einschätzung bei den Geburtsstationen gelangt; welche Geburtshilfe-Standorte als langfristig gesichert, in Prüfung oder bereits mit Veränderungen beschlossen gelten; und ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass ein Beteiligungsverfahren nur dann ergebnisoffen ist, wenn seine Ergebnisse noch tatsächlichen Einfluss auf Leistungen und Standorte haben können.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist zudem auf seine frühere Kleine Anfrage 1173 (Landtagsdrucksache 8/3133) zum selben Themenkomplex, deren Beantwortung laut Fragesteller noch ausstehe.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe). Die Anfrage bezieht sich auf Aussagen des Gesundheitsministers in der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses am 24. Juli 2026, wonach es im Land noch 'die eine oder andere Veränderung' geben werde, die Konsolidierung bei den Geburtsstationen aber kurz vor dem Abschluss stehe, und die Gebietskonferenzen voraussichtlich Ende des Jahres endgültige Klarheit zu Standorten und Leistungen schaffen sollen. Der Minister wird laut Fragesteller zudem mit der Aussage wiedergegeben, dass Krankenhäuser in der Regel selbstständige Unternehmen seien, die grundsätzlich selbst über Strukturveränderungen entscheiden, das Ministerium aber nach bisherigen öffentlichen Darstellungen in aktuelle Strukturveränderungen einbezogen sei. Es wird auf die frühere Kleine Anfrage 1173 (Drucksache 8/3133) desselben Fragestellers verwiesen, deren Antwort laut Fragesteller fristwahrend noch ausstehe.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3162, Wahlperiode 8, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.