Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe - Ökologische Kompensation und regionale Aufwertung durch Windenergievorhaben in der Region um Biegen

27. Juli 2026Dokument 8/3163 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf, Oliver Skopec
Windenergienaturschutzrechtliche AusgleichsabgabeErsatzzahlungKompensationsmaßnahmenRadverkehrsinfrastruktur

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) in der Region um den Ortsteil Biegen (Gemeinde Briesen (Mark), Landkreis Oder-Spree) festgesetzt werden. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit diese Maßnahmen und damit verbundene Ersatzzahlungen nach § 15 BNatSchG der Standortregion selbst zugutekommen. Die Fragesteller verweisen dabei auf aus ihrer Sicht bestehende Infrastrukturdefizite, insbesondere bei straßenbegleitenden Radwegen entlang der L33 und L37.

👥 Wer ist betroffen?

Die Standortregion um Biegen und die Gemeinde Briesen (Mark) im Landkreis Oder-Spree, Betreiber und Vorhabenträger von Windenergieanlagen, die Landesregierung sowie zuständige Genehmigungs- und Naturschutzbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: welche Windenergievorhaben seit dem 1. Januar 2018 im Umkreis von 10 km um Biegen genehmigt, errichtet oder im Verfahren sind; welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dafür festgesetzt wurden und welchem Kompensationszweck sie dienen; wo diese Maßnahmen räumlich umgesetzt werden; ob und in welcher Höhe Ersatzzahlungen nach § 15 BNatSchG festgesetzt oder geleistet wurden und wofür diese Mittel verwendet wurden oder werden sollen; nach welchen Kriterien der Umsetzungsort von Kompensationsmaßnahmen bestimmt wird; welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzzahlungen vorrangig der Standortregion zugutekommen zu lassen, etwa für die Aufwertung öffentlicher Räume oder Wegeverbindungen; ob Maßnahmen zur Radverkehrsinfrastruktur an der L33/L37 im Zusammenhang mit solchen Ausgleichsmaßnahmen unterstützt werden könnten oder alternativ ob Entsiegelung bzw. teilversickerungsfähiger Umbau land- und forstwirtschaftlicher Wege als Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden könnte; und welche Behörden zentrale Übersichten über solche Maßnahmen und Zahlungen im Landkreis Oder-Spree führen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Sven Hornauf und Oliver Skopec der BSW-Fraktion eingereicht und am 27.07.2026 eingegangen und ausgegeben. Es handelt sich um die Kleine Anfrage Nr. 1190 der 8. Wahlperiode (Drucksache 8/3163). Die Fragesteller verweisen auf die §§ 13 ff. und § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) als rechtliche Grundlage für Ausgleichs-, Ersatzmaßnahmen und Ersatzzahlungen. Konkrete Zahlen, Fristen oder Kosten werden im Dokument selbst nicht genannt, da die Antwort der Landesregierung noch ausständig ist.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3163, Wahlperiode 8, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.