❓ Kriminalität - Straf- und Gewalttaten in Ludwigsfelde vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller der AfD-Fraktion erkundigt sich nach der Entwicklung von Straf- und Gewalttaten in der Gemeinde Ludwigsfelde im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2026. Dabei soll die Zahl der Straftaten monatlich nach einer sehr detaillierten Liste von PKS-Straftatenschlüsseln aufgeschlüsselt werden, etwa Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl und Rauschgiftdelikte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Gemeinde Ludwigsfelde im Land Brandenburg. Die Anfrage betrifft die Landesregierung bzw. das Ministerium des Innern und für Kommunales als Adressat sowie die polizeiliche Kriminalstatistik als Datengrundlage.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) wie viele Straftaten monatlich in Ludwigsfelde registriert wurden, aufgeschlüsselt nach einer langen Liste von Straftatenkategorien (u.a. Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raub, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Rauschgiftdelikte, häusliche Gewalt); 2) welche konkreten Straftaten dies waren, tabellarisch aufgeschlüsselt nach Tatort, Tattag, Anzahl sowie Alter, Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund von Opfern und Tätern, Straftatbestand, Kurzsachverhalt und Verfahrensstand; 3) dasselbe für sonstige Straftaten inklusive Aufklärungsquote; 4) welche dieser Straftaten erst in der PKS 2023 erfasst wurden; 5) wie viele Personen sich im genannten Zeitraum in Ludwigsfelde regelmäßig aufgehalten haben, aufgeschlüsselt nach Monat, Altersgruppe, Nationalität, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion) eingereicht und am 27.07.2026 ausgegeben. Der Fragesteller verweist auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 31. März 2023, wonach die Kriminalität laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) leicht angestiegen sei. Der Fragesteller bezeichnet die PKS als bloße 'Ausgangsstatistik', die nur von der Polizei an die Staatsanwaltschaft abgegebene Fälle erfasse und zu einer Verzögerung von mehreren Jahren führen könne; dies ist eine Einschätzung des Fragestellers, keine im Dokument belegte Tatsachenfeststellung der Landesregierung. Der Fragesteller behauptet zudem, bestimmte Straftatenbereiche (Mord, häusliche Gewalt, Sexualdelikte, Vermögens- und Fälschungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, unerlaubte Einreisen und unerlaubter Aufenthalt) seien weiterhin auf sehr hohem Niveau, ohne hierfür im Dokument selbst Belegzahlen anzuführen.