❓ Kriminalität - Straf- und Gewalttaten in Zossen vom II. Quartal 2023 bis zum II. Quartal 2026
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Entwicklung von Straf- und Gewalttaten in der Gemeinde Zossen im Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2026. Die Fragesteller beziehen sich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und bezeichnen diese als bloße 'Ausgangsstatistik', die ihrer Auffassung nach nur die an die Staatsanwaltschaften abgegebenen Fälle erfasse und zu Verzögerungen führen könne.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Zossen, die Landesregierung Brandenburg (als Antwortgeberin) sowie die Polizei- und Justizbehörden, deren Statistiken abgefragt werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) wie viele Straftaten monatlich in Zossen nach einer langen Liste von PKS-Straftatenschlüsseln (u.a. Tötungsdelikte, Sexualdelikte, Raubdelikte, Körperverletzung, Wohnungseinbruchdiebstahl, Rauschgiftdelikte, häusliche Gewalt, Betäubungsmittelverstöße, unerlaubte Einreise/Aufenthalt) registriert wurden; 2) welche konkreten Straftaten dies waren, tabellarisch aufgeschlüsselt nach Tatort, Tattag, Anzahl sowie Alter, Geschlecht, Nationalität und Migrationshintergrund von Opfern und Tätern, Strafnorm, Kurzsachverhalt und Verfahrensstand; 3) dasselbe für sonstige Straftaten inklusive Aufklärungsquote; 4) welche dieser Taten erst in der PKS 2023 erfasst wurden; 5) wie viele Personen sich von 2023 bis Mitte 2026 monatlich in Zossen aufgehalten haben, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen, Nationalität, Migrationshintergrund und Aufenthaltsstatus.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Daniel Freiherr von Lützow (AfD-Fraktion) eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf eine Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales vom 31. März 2023 zu 'Kriminalität in Brandenburg leicht angestiegen' und bezeichnen die PKS als Ausgangsstatistik mit möglicher mehrjähriger Erfassungsverzögerung. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.