Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wahlkampf - Geld stinkt nicht, wenn es den Weg in den richtigen Wahlkampf findet

23. Juli 2026Dokument 8/3173 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
ParteispendeInteressenkonfliktWindenergieBebauungsplanverfahrenKommunalaufsicht

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt eine Barspende über 3.000 Euro, die laut Fragesteller der Oberbürgermeister von Frankfurt (Oder), Dr. Strasser, im Herbst 2025 von dem Energieunternehmen Enertrag SE für seinen Wahlkampf erhalten haben soll, nachdem er zuvor jegliche Zuwendungen Dritter geleugnet habe. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sich Dr. Strasser gleichzeitig persönlich für ein Windenergieprojekt von Enertrag im Ortsteil Güldendorf einsetze, bei dem fünf Windenergieanlagen mit 267 Metern Höhe zwischen zwei Naturschutzgebieten und außerhalb der ausgewiesenen Windeignungsgebiete entstehen sollen. Die Landesregierung wird dazu als Kommunalaufsichtsbehörde befragt.

👥 Wer ist betroffen?

Oberbürgermeister Dr. Strasser (Frankfurt/Oder), das Unternehmen Enertrag SE, die Stadt Frankfurt (Oder) und ihre Stadtverordnetenversammlung, Anwohner und Umweltschützer im Ortsteil Güldendorf sowie die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich, wie die Landesregierung die Annahme der Spende sowie deren Verheimlichung bis Juni 2026 bewertet, ob sie Parallelen zum Fall des früheren Potsdamer OB Mike Schubert sieht, ob das Bebauungsplanverfahren BP-24-004 durch die Vorgänge beeinträchtigt ist und welche aufsichtsbehördlichen Maßnahmen geprüft werden, sowie wie das Windparkprojekt planungsrechtlich zu bewerten sei.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung erklärt, keine Bewertung der Spendenannahme vorzunehmen, da diese keine wahlrechtlichen Zuständigkeiten berühre; zu dienstrechtlichen Aspekten verweist sie auf ihre Vorbemerkung, wonach Einzelfälle aus Gründen des Persönlichkeitsrechts vertraulich behandelt werden. Einen Vergleich mit dem Fall Schubert lehnt sie ab. Zuständig für die Aufstellung des Bebauungsplans BP-24-004 sei nicht der Oberbürgermeister, sondern die Stadtverordnetenversammlung; ein Aufstellungsbeschluss stehe nach Kenntnis der Landesregierung noch aus, weshalb derzeit keine Beeinträchtigung des Verfahrens gesehen werde. Der Bebauungsplan habe der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung noch nicht zur Stellungnahme vorgelegen, eine landesplanerische Bewertung sei daher noch nicht erfolgt; eine regionalplanerische Bewertung nehme die Landesregierung nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) unter der Drucksache 8/3056 eingereicht; die Landesregierung hat mit Drucksache 8/3173 geantwortet, beantwortet durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Landesregierung macht zu Vorwürfen oder abgeschlossenen Verfahren zu Einzelfällen laut eigener Vorbemerkung keine Angaben, da dies das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen berühre. Die Behauptung zur Spendenhöhe von 3.000 Euro sowie die Darstellung der Umstände der Spende stammen von den Fragestellern und wurden von der Landesregierung in der Antwort nicht bestätigt oder dementiert.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3173, Wahlperiode 8, eingereicht 23. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.