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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Schienenersatzverkehr - Organisation und Finanzierung des Schienenersatzverkehrs des RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und Erkner im Zeitraum der Vollsperrung vom 24.07.2026 bis 14.08.2026

27. Juli 2026Dokument 8/3176 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
SchienenersatzverkehrVollsperrungVerkehrsvertragFahrgastinformationRegionalverkehr

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Schienenersatzverkehr (SEV) des RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und Erkner während einer Vollsperrung der Bahnstrecke vom 24.07.2026 bis 14.08.2026. Die Fragesteller verweisen auf Kritik an fehlenden Informationen zum SEV sowie daran, dass sich die Ersatzhaltestelle in Frankfurt (Oder) nicht am Bahnhofsvorplatz, sondern rund 300 Meter entfernt in der Bahnhofsstraße/Ecke Spiekerstraße befindet.

👥 Wer ist betroffen?

Fahrgäste des RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und Erkner, die ODEG als Eisenbahnverkehrsunternehmen, die DB InfraGO AG als Infrastrukturbetreiberin, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung sowie eingesetzte Busunternehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich u.a.: wer für Organisation und Planung des SEV zuständig ist; wie viele Busunternehmen mit welchem Personal- und Fahrzeugumfang gebunden wurden; ob es ein übergeordnetes Management für Fahrgastinformation gibt; wie Fahrrad- und Kinderwagenmitnahme gewährleistet wird; wie hoch die Kosten des SEV sind und wer sie trägt sowie welche Regelungen dazu im Verkehrsvertrag zwischen Land Brandenburg und ODEG bestehen; wer SEV-Kosten im Land Brandenburg üblicherweise trägt und ob andere Bundesländer vergleichbare Regelungen haben; aus welchem Haushaltskapitel/-titel eine etwaige Landesfinanzierung erfolgt und welche Vorsorge im Haushaltsgesetz 2025/2026 getroffen wurde; welche Rückflüsse oder Einbehalte es 2025 gab bzw. 2026 zu erwarten sind, falls bestellte Fahrleistung nicht erbracht wird; warum sich die Ersatzhaltestelle nicht auf dem Bahnhofsvorplatz befindet, anders als bei Ersatzverkehren für den Euroregio; ob die DB InfraGO AG der ODEG eine Haltestelle am Bahnhofsvorplatz verwehrt hat und, falls ja, wie die Landesregierung dies bewertet und welche Maßnahmen sie dagegen ergreift; welche Baumaßnahmen im Sperrungszeitraum vorgesehen sind; ob die Landesregierung bei der ODEG zum Informationsfluss der DB InfraGO AG über Streckensperrungen nachgefragt hat; und welche Gespräche Minister, Staatssekretär(in) und Abteilungsleiterebene des Infrastrukturministeriums zwischen 1. Januar 2025 und 31. Mai 2026 mit DB AG und DB InfraGO AG zu welchen Themen und mit welchen Teilnehmern geführt haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) an die Landesregierung, eingegangen am 27.07.2026 und ausgegeben am 28.07.2026 als Drucksache 8/3176. Die Anfrage nimmt Bezug auf die Antwort des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung auf die Kleine Anfrage Nummer 1118, wonach der Landesregierung demnach nicht bekannt sei, zu welchem Zeitpunkt die ODEG von der DB InfraGO AG über Baustellen und Streckensperrungen informiert wird. Die Kritik an fehlenden SEV-Informationen und an der Lage der Ersatzhaltestelle wird im Dokument als Darstellung der Fragesteller angeführt, nicht als festgestellte Tatsache der Landesregierung.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3176, Wahlperiode 8, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.