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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Kraftstoffpreis - Falsche Antwort und untätig oder nur desinteressiert und uninformiert bei der Spritpreisbremse?

27. Juli 2026Dokument 8/3178 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
KraftstoffpreisanpassungsgesetzSpritpreisbremse12-Uhr-RegelTankstellenkontrolleBundeskartellamt

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller bezieht sich auf eine frühere Antwort der Landesregierung vom 22.06.2026 (Drucksache 8/3022), in der diese erklärte, sie könne zum Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG) keine Aussage treffen, da die organisatorischen Voraussetzungen noch nicht geklärt seien. Laut Fragesteller berichteten Medien (u. a. MAZ, 01.07.2026) jedoch, die Landesregierung habe sich bereits Anfang Juni 2026 darauf verständigt, dass das Verbraucherschutzministerium für den Vollzug zuständig sei. Der Fragesteller verweist zudem auf Niedersachsen, das nach eigenen Angaben über 1.900 Verwarnungen gegen Tankstellen wegen Verstößen gegen die sogenannte 12-Uhr-Regel ausgesprochen habe.

👥 Wer ist betroffen?

Die Landesregierung Brandenburg, insbesondere das Verbraucherschutzministerium und das Wirtschaftsministerium, sowie Tankstellenbetreiber in Brandenburg und das Bundeskartellamt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Ob der MAZ-Bericht zutrifft, dass sich die Landesregierung bereits Anfang Juni auf die Zuständigkeit des Verbraucherschutzministeriums verständigt habe. 2) Falls ja, warum die Antwort vom 22.06.2026 dennoch angab, es könnten keine Aussagen getroffen werden. 3) Ob diese nach Ansicht des Fragestellers unwahre Antwort dem üblichen Standard der Landesregierung entspreche und wie künftig Falschantworten vermieden werden sollen. 4) Warum dem Bundeskartellamt bis zum 01.07.2026 keine zuständige Behörde gemeldet wurde bzw. wann und welche Behörde ggf. gemeldet wurde. 5) Welche Maßnahmen seit Anfang Juni 2026 zur Durchsetzung der 12-Uhr-Regel unternommen wurden, bzw. warum nicht, auch im Vergleich zu Niedersachsen. 6) Ob die Landesregierung die von Verbraucherportalen genannten Zahlen (über 17.000 Verstöße, jede 7. Tankstelle) teilt und welche eigenen Erkenntnisse vorliegen. 7) Welche Verstoßzahlen bisher an das Bundeskartellamt gemeldet wurden bzw. warum keine Meldung erfolgte. 8) Wie die Landesregierung ihre Untätigkeit angesichts gegenteiliger öffentlicher Ankündigungen rechtfertigt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller zitiert als Beleg seiner Vorwürfe die Antwort der Landesregierung vom 22.06.2026 (Drucksache 8/3022) auf die Kleine Anfrage Nr. 1062, wonach diese zum Vollzug des KPAnG 'gegenwärtig keine Aussage treffen' könne. Zudem zitiert er Medienberichte (MAZ, 01.07.2026), laut denen ein Ministeriumssprecher angekündigt habe, die Kontrolle 'mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums' umzusetzen, sowie eine Mitteilung des Bundeskartellamts, wonach Brandenburg zum genannten Zeitpunkt keine zuständige Behörde benannt habe. Als Vergleich nennt er Angaben der niedersächsischen Landesregierung zu über 1.900 kostenpflichtigen Verwarnungen gegenüber 250 Tankstellen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) am 27.07.2026, Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Das Dokument bezieht sich auf die vorangegangene Kleine Anfrage Nr. 1062 und deren Antwort vom 22.06.2026 (Drucksache 8/3022). Die Angaben zu Verstoßzahlen in Brandenburg (über 17.000 Verstöße, jede 7. Tankstelle) sowie zur Festlegung 'Anfang Juni' und zur Verständigung auf das Verbraucherschutzministerium stammen laut Fragesteller aus Medienberichten bzw. Verbraucherportalen und sind von der Landesregierung in diesem Dokument nicht bestätigt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3178, Wahlperiode 8, eingereicht 27. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.