❓ Besoldung - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die aus ihrer Sicht erheblichen Deckungslücken im Doppelhaushalt 2027/2028 von zusammen gut 3,4 Milliarden Euro und verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin, das nach ihrer Einschätzung auch für Brandenburg Mehrausgaben nach sich ziehen könnte. Im Fokus steht, wie sich daraus ergebende Sparzwänge und mögliche höhere Besoldungszahlungen auf das Ministerium des Innern und für Kommunales auswirken.
👥 Wer ist betroffen?
Das Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg und seine nachgeordneten Behörden, Landesbeamte und Richter, sowie Landkreise, Kommunen und private Projektträger, die Fördermittel des Ministeriums erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Höhe und Verteilung der geplanten globalen Minderausgabe 2027/2028; konkrete Sparvorschläge und Deckungslücken des Innenministeriums; Entwicklung von Titelgruppen des Einzelplans 03 seit 2021; Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss seit 2019; Höhe und Zweckbindung von Rücklagen zum 31. Dezember 2025; Auswirkungen von Sparmaßnahmen auf Förderprojekte in Landkreisen und Kommunen; Zahl betroffener Beamter nach Besoldungsstufen, Hinweise des Deutschen Beamtenbundes seit 2008, gebildete Rückstellungen, Fehlbeträge 2008–2020, Personalengpässe und Stellenplanentwicklung; Auswirkungen möglicher Haushaltssperren in drei Intensitätsstufen; Häufigkeit von Zielerreichungskontrollen und externen Evaluationen bei Förderprogrammen; sowie welche Haushaltspositionen seit dem Regierungswechsel 2026 aus Einzelplan 03 in andere Ressorts gewechselt sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage mit den Fragen der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Benjamin Filter, Andreas Galau, Jean-Pascal Hohm, Lena Kotré und Wilko Möller der AfD-Fraktion eingereicht. Die Fragesteller beziehen sich auf eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Besoldung Berliner Landesbeamter, auf ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg vom Mai 2025 sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24). Zudem wird auf die frühere Kleine Anfrage Nr. 945 (Drucksache 8/2543) verwiesen. Die Fragesteller nennen eine Deckungslücke im Doppelhaushalt 2027/2028 von zusammen gut 3,4 Milliarden Euro als eigene Angabe und zitieren eine Äußerung des Ministers der Finanzen zu den „Grenzen der Leistungsfähigkeit des Landeshaushalts“ aus einem Zeitungsinterview vom 4. Mai 2026.