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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Waffe - Privates Munitionsdepot in Wolfsruhe?

29. Juli 2026Dokument 8/3181 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
MunitionsdepotKampfmittelbeseitigungsdienstImmissionsschutzrechtLandschaftsschutzgebietBundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller berichten, dass private Betreiber beabsichtigen, im ehemaligen Munitionsdepot der Bundeswehr in Wolfsruhe (Gemeinde Großwoltersdorf) scharfe Munition und Drohnenteile in 66 erdgedeckten Bunkern und 30 freistehenden Lagerhallen zu lagern. Laut den Fragestellern hatte es bereits eine Einwohnerversammlung und Beratungen in den betroffenen Gemeinden Großwoltersdorf, Sonnenberg und Stechlin gegeben. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass für eine solche Nutzungsänderung grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Landesamt für Umwelt (LfU) erforderlich wäre, die Investoren aber nach ihrer Darstellung davon ausgehen, durch das geplante Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz von UVP-Pflicht und Vollgenehmigungsverfahren befreit zu sein.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinden Großwoltersdorf, Sonnenberg und Stechlin, die Anwohner vor Ort, das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Genehmigungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) der Polizei Brandenburg sowie die privaten Investoren und Betreiber des Depots.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) wie sie die geplante Einrichtung des Depots bewertet und ob sie die Ansiedlung unterstützt; 2) ob Auswirkungen auf die Landes- und Regionalplanung gesehen werden; 3) ob dem Land bzw. dem LfU der Vorgang bereits vorliegt und welche Gespräche es dazu gab; 4) ob der KMBD für das private Vorhaben eingesetzt werden soll und welche Auswirkungen dies auf dessen sonstige Tätigkeit (z.B. in Oranienburg) hätte; 5) welche Kosten dem Land durch einen KMBD-Einsatz entstehen und wie diese von den Investoren erstattet werden sollen; 6) ob eine Genehmigungsfähigkeit nach BImSchG angesichts der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Fürstenberger Wald- und Seengebiet“ gesehen wird; 7) wie sich die Rechtslage bei Inkrafttreten des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes darstellt; 8) ob die Landesregierung dem Gesetz im Bundesrat zustimmen wird und warum; 9) welche Auswirkungen eine Reaktivierung erwartet werden, einschließlich eines möglichen Risikos, dass der Standort zu einem militärischen Ziel wird; 10) welche Auswirkungen für die Entwicklung der Anliegergemeinden erwartet werden; 11) welche Auswirkungen auf die Überwachung von Schadstoffen und Immissionen durch das LfU bestehen; 12) welche Auswirkungen für den örtlichen Brandschutz entstehen und welche Kompensationen die Gemeinden dafür erhalten sollen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller legen dar, dass das Depot seit 2012 als sogenanntes „Safe Storage“ von der Eigentümergesellschaft genutzt wurde, dass eine Reaktivierung 96 Bunker/Lager umfassen soll, von denen laut Fragestellern 85 % als „gefährlicher Betriebsteil“ eingestuft würden, und dass die Bundesregierung am 01.07.2026 den Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes beschlossen habe, das laut Fragestellern in Art. 2 ff. Befreiungen für die Bundeswehr und beteiligte private Gesellschaften vorsieht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) an die Landesregierung Brandenburg, eingegangen und ausgegeben am 29.07.2026. Das Dokument verweist auf eine Einwohnerversammlung am 09.05.2026, eine Investoren-Präsentation am 09.05.2025 (laut Dokument) sowie einen MOZ-Bericht vom 26.07.2027 (laut Dokument). Als zuständige Genehmigungsbehörde nach BImSchG wird das Landesamt für Umwelt (LfU) mit Konzentrationswirkung genannt; für Kampfmittelbeseitigung wird der KMBD als Teil des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg benannt. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3181, Wahlperiode 8, eingereicht 29. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.