❓ Impfung - Sicherheit von Impfstoffen gegen COVID-19: Auswertung der Abrechnungsdaten/ICD-Codes der KV Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen und der Frage, ob Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg mit den dort verschlüsselten Diagnose-Codes (etwa U12.9, T88.1, T88.0, Y59.9) zur Überwachung möglicher Impfnebenwirkungen genutzt werden. Die Fragesteller verweisen darauf, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit einer Änderung im November 2020 vorschreibt, dass die KVen solche Abrechnungsdaten an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) übermitteln müssen, und fragen nach dem Stand der Umsetzung in Brandenburg sowie nach eigenen Auswertungen der Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die gesetzlich Krankenversicherten in Brandenburg, die KV Brandenburg, das Landesgesundheitsministerium, das Paul-Ehrlich-Institut sowie Personen, die nach eigener Angabe der Fragesteller von Impfnebenwirkungen bzw. Post-Vac-Symptomen betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) warum die Landesregierungs-Webseite trotz der STIKO-Änderung vom 9. Juli 2026 weiterhin eine allgemeine Impfempfehlung ab 18 Jahren nennt; 2) ob und wann die KV Brandenburg ICD-Codes nach § 13 Abs. 5 IfSG an das PEI übermittelt hat; 3) ob das Landesgesundheitsministerium die KV-Abrechnungsdaten regelmäßig auf einen Anstieg bestimmter Krankheitsbilder (z. B. Myokarditis, Thrombosen, Gürtelrose) seit 2021 prüft; 4) ob die Landesregierung diese Daten aktiv bei der KV angefordert und ausgewertet hat bzw. dies plant; 5) welche Informationen zu den Codes U12.9, T88.1, T88.0 und Y59.9 für die Jahre 2016 bis 2025 vorliegen und ob diese ausgewertet wurden; 6) ob die Daten der App „SafeVac2.0“ ausgewertet wurden und ob sich die Landesregierung für deren Veröffentlichung einsetzt; 7) ob es in Brandenburg Forschungsprojekte zur Impfstoffsicherheit gibt oder geplant sind; 8) ob die Einrichtung einer auf Post-Vac spezialisierten Anlaufstelle in der brandenburgischen Hochschulmedizin geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der BSW-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Christian Dorst und Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf eine Gesetzesbegründung von CDU/CSU und SPD vom 3. November 2020 (Bundestags-Drucksache 19/23944, S. 28), wonach vom PEI erhobene Daten auf eine Untererhebung von Impfkomplikationen hindeuten. Sie zitieren eine Annahme des PEI (PEI Bulletin Nr. 04/2017), wonach von einer systematischen Unterfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen von 90 % auszugehen sei. Die Fragesteller geben an, dass laut Zeit-Bericht bis Mitte Februar 2024 rund 1,73 Millionen Menschen in Brandenburg grundimmunisiert und etwa 1,41 Millionen aufgefrischt wurden. Sie zitieren die frühere Landesgesundheitsministerin Ursula Nonnemacher mit der Aussage, die zugelassenen Impfstoffe seien „sicher und schützen wirksam vor schweren Krankheitsverläufen“. Die Fragesteller verweisen zudem darauf, dass die STIKO am 9. Juli 2026 ihre generelle Impfempfehlung zurückgenommen habe und die Impfung seither bis auf bestimmte Risikogruppen nur noch ab 75 Jahren empfohlen werde.