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BrandenburgKleine AnfrageWfB

❓ Schule - Gewaltprävention an Brandenburgs Schulen - Handlungsableitungen aus Gewaltmeldungen, Berücksichtigung von Flucht- und Kriegserfahrungen sowie Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

31. Juli 2026Dokument 8/3183 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
GewaltpräventionSchuleMeldeverfahrenFluchterfahrungKinder mit Behinderungen

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit Gewaltprävention an Schulen in Brandenburg und knüpft an eine frühere Anfrage (Drucksache 8/2125) an, in der die Landesregierung Meldungen von Gewaltvorfällen als Grundlage für Handlungsableitungen, schulaufsichtliche Maßnahmen und Unterstützungsangebote beschrieben hatte. Die Fragestellerin bemängelt, dass Umfang, Inhalt und Wirksamkeit der daraus abgeleiteten Maßnahmen bislang weitgehend offen geblieben seien, und fragt nach einer Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2024, einem neuen Rundschreiben (RS 14/25) sowie einem neu eingeführten elektronischen Meldesystem. Zudem geht es um die Berücksichtigung bestimmter Risikofaktoren bei Präventionsmaßnahmen, etwa Flucht-, Kriegs- und Gewalterfahrungen sowie Gewalt gegen bzw. unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler an Brandenburger Schulen, insbesondere Kinder und Jugendliche mit Flucht-, Kriegs- oder Gewalterfahrungen sowie mit Behinderungen; außerdem Lehrkräfte, Schulen, staatliche Schulämter, Förderschulen und inklusive Schulen sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: 1) Welche Empfehlungen aus der Organisationsuntersuchung 2024 wurden umgesetzt und welche Änderungen des Rundschreibens RS 14/25 gehen darauf zurück? 2) Welche früher meldepflichtigen Vorfallsarten sind nach RS 14/25 nicht mehr meldepflichtig und warum? 3) Liegen erste Erkenntnisse zum neuen elektronischen Meldeverfahren vor, welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet und nach welchen Kennzahlen soll die Wirksamkeit evaluiert werden? 4) Welche Handlungsableitungen und Maßnahmen wurden seit dem Schuljahr 2021/2022 aufgrund von Gewaltmeldungen getroffen? 5) Nach welchen Kriterien entscheidet die Schulaufsicht über Maßnahmen wie Schulsozialarbeit, Krisenintervention oder Präventionsprojekte, und wie viele Vor-Ort-Termine gab es? 6) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Risikofaktoren (Flucht-/Kriegserfahrungen, kulturelle Konfliktverständnisse, gewaltverherrlichende Vorbilder, soziale Medien) liegen vor? 7) Welche Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen gibt es für traumatisierte oder gewaltbereite Kinder und Jugendliche sowie Lehrkräfte? 8) Werden Gewaltvorfälle gegen bzw. unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen gesondert erfasst? 9) Gibt es speziell auf Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zugeschnittene Maßnahmen in Förderschulen und inklusiven Schulen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Fragen der Kleinen Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) eingereicht und verweist ausdrücklich auf die vorangegangene Drucksache 8/2125 sowie auf ein Rundschreiben RS 14/25 und eine Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2024. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3183, Wahlperiode 8, eingereicht 31. Juli 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.