❓ Abschiebung - Aktueller Stand zum Behördenzentrum am Flughafen BER
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit dem geplanten Behördenzentrum am Flughafen BER, das unter anderem Gewahrsamsplätze für Ausreisepflichtige sowie eine Gemeinschaftsunterkunft umfassen soll. Die Fragesteller beziehen sich auf die laut ihrer Vorbemerkung bereits begonnene Freimachung des Baufelds und einen im Juli 2025 von der Gemeinde Schönefeld beschlossenen Bebauungsplan, aus dem sich ihrer Darstellung nach eine Gewahrsamskapazität von 124 bis potenziell 156 Plätzen sowie ein zusätzliches „Erstaufnahmegebäude“ mit 360 Betten ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen im Ausreisegewahrsam, im Außengrenzverfahren sowie Aufgriffs- und Zurückweisungsfälle, die im Behördenzentrum am BER untergebracht werden sollen; außerdem die Gemeinde Schönefeld, der Investor bzw. Vermieter Harder Ny GmbH und externe Beratungsorganisationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1. Wie hoch die endgültige Gewahrsamskapazität ist, aufgeschlüsselt nach Ausreisegewahrsam, Flughafenasyl und Zurückweisungshaft. 2. Ob Pläne bestehen, Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG aufzunehmen, inklusive Kapazitätsdetails, dem aktuellen Diskussionsstand in der Landesregierung und weiteren möglichen Haft- oder Gewahrsamsformen. 3. Wie der detaillierte Zeitplan für Baustellenräumung, Neubau und Mietvertragsbeginn aussieht, aufgeschlüsselt nach Gebäuden. 4. Ob der Mietvertrag mit der Harder Ny GmbH unterzeichnet wurde und für wie viele Jahre. 5. Ob es Vereinbarungen mit externen Organisationen zu sozialer, psychologischer, rechtlicher Beratung und Seelsorge gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Im Gewahrsamsgebäude sind 64 Plätze für Ausreisegewahrsam geplant, im Transitgebäude 104 Plätze für eine Gemeinschaftsunterkunft (keine Gewahrsamsplätze) für Aufgriffs- und Zurückweisungsfälle, freiwillig Ausreisende und Personen im Außengrenzverfahren. Das frühere Flughafenasylverfahren nach § 18a AsylG ist mit Inkrafttreten der GEAS-Reform am 12.06.2026 entfallen und wurde durch das Außengrenzverfahren ersetzt. Das „Erstaufnahmegebäude“ gehört laut Landesregierung nicht zum Behördenzentrum, sondern ist eine mögliche Ausbauoption. Eine Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG ist nach aktuellem Planungsstand nicht vorgesehen, die Diskussion dazu sei aber offen; es wird auf die Antwort zur KA Nr. 699 (Drucksache 8/2060) verwiesen. Durch die GEAS-Reform wurden laut Landesregierung neue Haftformen wie die Asylverfahrenshaft eingeführt, deren Anwendbarkeit im Gewahrsamsbereich derzeit geprüft werde. Der Abriss der Bestandsgebäude ist laut Landesregierung Ende 2025 abgeschlossen worden; der Baustart hänge von der Baugenehmigung ab (voraussichtlich 4. Quartal 2026), die Bauzeit werde laut Investor auf 28,5 Monate veranschlagt. Der Mietvertrag mit der Harder Ny GmbH ist laut Landesregierung bereits unterzeichnet, Laufzeit 25 Jahre ab Übergabe der Mietsache. Zur Beratung sei weiterhin vorgesehen, mit bereits bei der ZABH am BER tätigen Organisationen zusammenzuarbeiten; Räumlichkeiten sollen bereitgestellt und nötige Vereinbarungen rechtzeitig vor Inbetriebnahme geschlossen werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Tina Fischer und Ines Seiler (SPD-Fraktion) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erteilt vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 8/3064 sowie auf die Antwort zur KA Nr. 699 (Drucksache 8/2060). Genannt werden folgende Zahlen und Fristen: 64 Plätze im Gewahrsamsgebäude, 104 Plätze im Transitgebäude, Abriss der Bestandsgebäude Ende 2025 abgeschlossen, Baugenehmigung voraussichtlich 4. Quartal 2026, Bauzeit laut Investor 28,5 Monate, Mietvertrag mit Harder Ny GmbH unterzeichnet mit 25 Jahren Laufzeit. Die Einordnung des „Erstaufnahmegebäudes“ als nicht zum Behördenzentrum gehörig sowie der Wegfall des Flughafenasylverfahrens nach § 18a AsylG durch die GEAS-Reform (Inkrafttreten 12.06.2026) sind Angaben der Landesregierung.