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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Krankenhaus - Finanzielle Schieflage bei der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH: Gefährdung der medizinischen Grundversorgung für den ländlichen Raum und das Risiko weiterer Standortschließungen im Land Brandenburg?

27. Juli 2026Dokument 8/3186 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche, Niels-Olaf Lüders
KrankenhausfinanzierungSicherstellungszuschlagKrankenhausreformländliche GesundheitsversorgungGesundheitscampus

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die finanzielle Schieflage der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH. Die Fragesteller verweisen auf einen Wechsel von einem Überschuss von rund 3,8 Millionen Euro vor vier Jahren zu einem Minus von 6,6 Millionen Euro in der Jahresbilanz 2024, sowie auf einen vom Kreistag Märkisch-Oderland am 23.06.2026 einstimmig beschlossenen Liquiditätssicherungsbeitrag von 6 Millionen Euro (4,9 Mio. Euro Zuschuss, 1,1 Mio. Euro Darlehen). Thematisiert werden zudem bereits erfolgte Einschnitte wie die Einstellung der Geburtshilfe in Strausberg zum 29.06.2026 und der Umbau des Standorts Seelow zu einem „Gesundheitscampus“ mit reduzierter stationärer Bettenzahl.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Krankenhausstandorte Strausberg, Seelow und Wriezen im Landkreis Märkisch-Oderland, die Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH und die Krankenhaus Seelow GmbH, der Landkreis Märkisch-Oderland sowie die Bevölkerung im ländlichen Raum, die auf die medizinische Grundversorgung dort angewiesen ist.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich unter anderem: ob der Landesregierung der Konsolidierungs- und Transformationsplan der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH bekannt ist und wie sie ihn bewertet; welche Maßnahmen im Rahmen der Krankenhausreform förderfähig sein könnten; welche Gespräche seit 2025 mit dem Unternehmen und dem Landkreis geführt wurden; ob und welche Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II beantragt wurden; welche Maßnahmen aus dem Krankenhaustransformationsfonds unterstützt werden sollen; auf welchem Stand die Zuordnung von Leistungsgruppen für die drei Standorte ist; welche Bedeutung der Gesundheitscampus Seelow hat; und ob es zutrifft, dass Sicherstellungszuschläge mit rund vierjähriger Verzögerung ausgezahlt wurden sowie welche Auswirkungen dies auf die wirtschaftliche Lage des Klinikverbundes hatte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, der Konsolidierungs- und Transformationsplan sei dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) bekannt; zur Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen könne pauschal keine Aussage getroffen werden. Seit 2024 werde der Veränderungsprozess der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH unterstützt, unter anderem gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, der AOK Nordost und der IKK Brandenburg und Berlin; Austausche und Workshops fanden im Januar, April, Mai, Juni und Oktober 2025 sowie im Februar und Juni 2026 statt, Teilnehmerkreis und Ergebnisse werden wegen Vertraulichkeit nicht genannt. Für telemedizinische Netzwerkstrukturen der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH seien Mittel aus dem Strukturfonds II beantragt, bewilligt und ausgezahlt worden; die Krankenhaus Seelow GmbH habe Mittel für die Umwandlung akutstationärer Versorgung beantragt, eine Entscheidung des Bundesamtes für Soziale Sicherung stehe noch aus. Zur Zuordnung von Leistungsgruppen laufe aktuell die zweite Antragsphase; Gebietskonferenzen zur vorläufigen Information seien für Ende IV. Quartal 2026 geplant, der 5. Krankenhausplan solle spätestens im September 2027 beschlossen werden, Meldefrist an das Institut für Entgelte im Krankenhaus sei der 30. September 2027. Zur Frage der verzögerten Sicherstellungszuschläge erklärt die Landesregierung, der zitierte Zeitungsartikel enthalte teilweise Falschdarstellungen; die Finanzierung erfolge durch die Krankenkassen, nicht durch das Land, das MASGZ sei nur für die Bescheiderteilung zur Bedarfsnotwendigkeit zuständig, dieser Schritt könne mehrere Monate, aber keine Jahre dauern.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1125 (Drucksache 8/3049) von den Abgeordneten Andreas Kutsche und Niels-Olaf Lüders der BSW-Fraktion; die vorliegende Drucksache 8/3186 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Landesregierung bezeichnet Angaben eines von den Fragestellern zitierten Artikels der Märkischen Oderzeitung vom 25.06.2026 zum Sicherstellungszuschlag als teilweise unzutreffend. Genannte Zahlen: Überschuss von rund 3,8 Mio. Euro vor vier Jahren, Jahresfehlbetrag von 6,6 Mio. Euro 2024, Liquiditätssicherung von 6 Mio. Euro (4,9 Mio. Euro Zuschuss, 1,1 Mio. Euro Darlehen) laut Kreistagsbeschluss vom 23.06.2026. Fristen: zweite Antragsphase Leistungsgruppen laufend, Gebietskonferenzen Ende IV. Quartal 2026, Beschluss des 5. Krankenhausplans spätestens September 2027, Meldung an das Institut für Entgelte im Krankenhaus zum 30.09.2027. Zu Teilnehmerkreis und Ergebnissen der Gespräche mit der Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH sowie zu einzelnen Förderanträgen aus dem Transformationsfonds macht die Landesregierung unter Verweis auf Vertraulichkeit bzw. schutzwürdige Interessen der Häuser keine Angaben.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3186, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.